Grundsatzurteil zur Religionsfreiheit:Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht

Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen

Junge Musliminnen im Burkini beim Schwimmunterricht: Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil gefällt.

(Foto: dpa)

Was wiegt schwerer, der staatliche Bildungsauftrag oder die Glaubensfreiheit von Schülern? Im Streit um eine muslimische Schülerin, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen trotz Burkini verweigert, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ein Grundsatzurteil gefällt.

Ist es für ein muslimisches Mädchen zumutbar, im gemeinsamen Schwimmunterricht leichtbekleidete Jungen und Mädchen anschauen zu müssen? Gehört es zum Integrationsauftrag der Schule, dass beide Geschlechter im Schwimmen gemeinsam unterrichtet werden? Mit diesen Fragen hat sich am heutigen Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auseinandergesetzt.

In seinem Grundsatzurteil kommt es zu dem Schluss, dass muslimische Schülerinnen grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Dabei musste das Gericht zwei zentrale Güter gegeneinander abwägen: den staatlichen Bildungsauftrag und die Religionsfreiheit.

Hintergrund des Verfahrens, das bereits durch mehrere Instanzen ging, war die Klage einer muslimischen Schülerin aus Frankfurt am Main, die nicht am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen teilnehmen wollte. Die Eltern der Gymnasiastin marokkanischer Abstammung hatten die Befreiung ihrer damals elf Jahre alten Tochter vom gemeinsamen Schimmunterricht von Jungen und Mädchen beantragt. Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht sei mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar.

Die Schule lehnte die Befreiung vor etwa zwei Jahren ab. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte der Schule Recht gegeben und die Klage abgewiesen: Es sei der Schülerin zuzumuten, in einem Burkini, einem Ganzkörper-Badeanzug, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Beim Burkini sind bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperpartien bedeckt. Das Kunstwort setzt sich aus den Begriffen Burka und Bikini zusammen. Burkinis ähneln Taucheranzügen und besitzen eine integrierte Kopfbedeckung, an der ein Kopftuch angenäht ist.

In dem Revisionsverfahren in Leipzig ging es nun darum zu klären, wann das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht begründen kann.

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