Süddeutsche Zeitung

Grundgesetzänderung zur Hochschul-Finanzierung:Bund soll Bildung finanzieren dürfen

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Bisher darf der Bund Schulen und Universitäten nicht fianziell unterstützen. Dieses Kooperationsverbot soll nun gelockert werden - das Bundeskabinett hat dazu eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht. Doch es gibt Widerstand aus der Opposition.

Bislang galt ein strenges Kooperationsverbot in der Hochschulfinanzierung: Der Bund darf wissenschaftliche Einrichtungen, Hochschulen und Schulen nicht finanziell unterstützen - zumindest nicht dauerhaft. Einzelne Projekte waren von diesr Regelung ausgenommen. Dieses Verbot soll nun gelockert werden. Der Bund soll künftig die Möglichkeit bekommen, nicht wie bisher nur zeitlich begrenzte Projekte an Hochschulen zu fördern. Das Kabinett brachte dafür am Mittwoch eine Grundgesetzänderung auf den Weg.

Oppositionspolitikern geht das Vorhaben nicht weit genug. Sie fordern, das Verbot ganz zu kippen und auch Finanzspritzen des Bundes an die Schulen zu erlauben. Das Kooperationsverbot steht seit der Föderalismusreform 2006 im Grundgesetz. Die Regelung untersagt es dem Bund bislang bis auf wenige Ausnahmen, die Länder bei Schulen und Hochschulen finanziell zu unterstützen. Die Länder fühlen sich mit ihrer Aufgabe jedoch zunehmend finanziell überfordert und verlangen eine stärkere Bundesbeteiligung.

Seit Jahren wird über eine Abschaffung oder zumindest Aufweichung der Regelung debattiert. Die Lockerung soll nun für den Hochschulsektor kommen. Im Schulsektor bleibt vorerst alles beim Alten.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) braucht für das Vorhaben allerdings Stimmen aus der Opposition, da für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig ist.

"Ein ganz schwerer Fehler"

SPD und Grüne sind jedoch unzufrieden mit dem Vorhaben. Der SPD-Hochschulpolitiker Swen Schulz kritisierte die Änderung als unzureichend. Statt einen großen Wurf zu starten, helfe die Regierung mit der geplanten Grundgesetzänderung nur einigen wissenschaftlichen Einrichtungen. Die übrigen Bildungsbereiche wie Kitas und Schulen ließen Union und FDP bewusst außen vor.

"Dabei schadet das Kooperationsverbot im Grundgesetz insbesondere den Schulen", sagte Schulz. Es müsse mehr Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern geben. "Doch eine Verfassungsänderung, die nur Spitzenforschung, aber keiner Schule hilft, lehnen wir ab." Auch die Grünen halten Schavans Pläne für Stückwerk und wollen das Kooperationsverbot als Ganzes kippen. "Das Vorhaben springt viel zu kurz", sagte der Hochschulexperte der Grünen, Kai Gehring, der Nachrichtenagentur dapd.

Gehring forderte eine Nachbesserung von Schavan und warnte, andernfalls könne die Ministerin nicht mit einer Zustimmung der Grünen rechnen. Er warf Schavan vor, sie sei bislang in keiner Weise auf die Opposition zugegangen. Die Ministerin müsse sich dringend mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen. Gehring forderte einen "Reformkonvent", um über eine grundsätzliche Veränderung zu sprechen. "Immer mehr Leute kommen zu der Auffassung, dass das Kooperationsverbot ein ganz schwerer Fehler war."

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