Süddeutsche Zeitung

Plagiat:Geprüft, gerügt - und Ruhe?

Familienministerin Giffey hat in ihrer Dissertation unsauber gearbeitet, aber kommt milde davon. Fraglich ist, ob die FU überhaupt so entscheiden durfte.

Von Bernd Kramer

Was war denn das? Monatelang prüft die Freie Universität Berlin, ob die Familienministerin in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben hat. Dann entscheidet sie, nach mehrstündiger Sitzung: Ja, Franziska Giffey hat unsauber gearbeitet. Und ja, sie darf ihren Doktor behalten. Sie wird lediglich gerügt. Neue Visitenkarten, so der Titel darauf bisher vermerkt gewesen sein sollte, müsste Giffey keine drucken, ihre politische Karriere kann sie nun unbeschwert weiterverfolgen. Nur wer sich zu ihrer im Netz veröffentlichten Dissertation verirrt, wird dort künftig den Hinweis finden, dass es sich bei der prominenten Verfasserin inzwischen um eine Dr. rüg. Giffey handelt.

Der Berliner Juraprofessor Gerhard Dannemann, der auf der Internetplattform Vroniplag Wiki gemeinsam mit anderen Freiwilligen zahlreiche Plagiate in der Arbeit nachgewiesen hatte, ärgert sich über diesen Ausgang des Verfahrens. "Für eine Rüge gibt es in diesem Fall keine Grundlage", sagt er. "Die FU lehnt sich sehr weit aus dem Fenster und ignoriert mit ihrer Entscheidung mehrere Jahrzehnte der Rechtsprechung." Titelentzug oder nicht - darf eine Universität sich um die Alles-oder-nichts-Frage so einfach herumdrücken, wie es in Berlin nun geschehen ist?

Eine Antwort darauf liefert ausgerechnet ein anderer prominenter Plagiatsfall: der der damaligen Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Die CDU-Politikerin klagte gegen die Entscheidung der Uni Düsseldorf, ihr den Doktorgrad zu entziehen - eine Rüge hätte es in ihrem Fall doch auch getan, argumentierte sie. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied aber, "etwaige mildere Mittel, z.B. in Gestalt einer Rüge" hätten nicht zur Wahl gestanden. Es enthalte "weder die Promotionsordnung eine Ermächtigungsgrundlage hierzu, noch ist eine solche sonst ersichtlich". Für Plagiatsexperte Dannemann folgt daraus: Eine Uni darf einen Doktorschummler erst mit einer Rüge davonkommen lassen, wenn sie diese Möglichkeit zuvor ausdrücklich geschaffen hat.

Genau das scheint an der FU nicht der Fall zu sein. Sowohl in der Promotionsordnung von 2008, die für die Doktorandin Giffey galt, noch in der aktuellen Fassung steht etwas von Sanktionen jenseits des Titelentzugs. "Die Entziehung eines Grads gemäß § 1 richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen", heißt es lediglich. Zur Rüge - kein Wort. Ein FU-Sprecher verweist gegenüber der SZ auf den Ermessensspielraum, den das Hochschulgesetz bei der Entscheidung über "Entziehung oder sonstige Maßnahmen" lasse. Aber von einer Rüge oder anderen "sonstigen Maßnahmen", die die FU im Gesetz zu finden meint, ist darin keine Rede. Die Paragrafen kennen in Berlin nur die Aberkennung des Titels, nichts weiter.

Bitte nacharbeiten

Es mag ein Versäumnis der FU gewesen sein, dass sie rügt, ohne sich zum Rügen ermächtigt zu haben. Andere Unis haben aber längst ganz ausdrücklich kreative Wege geschaffen, um ihre Doktoranden nicht durch Titelentzug zu blamieren - was auch für die Hochschulen selbst peinlich ist, weil sie die Promotionen zuvor offenbar schlecht geprüft haben durchgehen lassen. Die Medizinische Fakultät der Uni Bonn zum Beispiel behält sich in ihrer Promotionsordnung vor, dass im Fall einer Täuschung die "Bewertung der entsprechenden Promotionsleistung nachträglich geändert" werden kann. Die Patientinnen erfahren in der Regel nichts davon, wenn die Dissertation ihrer Ärtztin von "summa cum laude" auf "rite" herabgestuft wird - die Note der Doktorarbeit steht eher nicht auf dem Praxisschild.

Die Fakultät für Lebenswissenschaften an der TU Braunschweig änderte 2016 ihre alte Promotionsordnung, nachdem Vroniplag Wiki einen Plagiatsfall öffentlich gemacht hatte. Plötzlich war auch hier eine "Herabsetzung der Note als Sanktion" möglich. Glück für den Verdächtigen: Die alte Dissertation wurde ein Jahr später kurzerhand durch eine "erweiterte Fassung" ersetzt. Und der Doktor war gerettet.

Ähnlich lief es auch an der TU Berlin, die vor einigen Jahren im Fall eines promovierten Lausitzer FDP-Bürgermeisters entschied, der Plagiator dürfe den Doktorgrad behalten, wenn er "innerhalb einer bestimmten Frist seine Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise" vorlegt.

Ob die FU Berlin im Fall Giffey ihren Spielraum nun überreizt hat, dürfte sich wohl endgültig nicht klären lassen. Die Ministerin, der Vroniplag Wiki unsauberes Arbeiten auf 76 von 205 Seiten nachgewiesen hat, müsste gegen die Rüge klagen. Wenn sie gut beraten ist, lässt sie das bleiben.

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