Gesetzlicher Auskunftsanspruch:Her mit den Abi-Aufgaben!

Simon Schräder illustriert
(Foto: Illustration: Jessy Asmus / SZ.de)

Ein Abiturient aus Münster fordert von der Schulbehörde vorab die Abituraufgaben. Schließlich garantiert das Informationsfreiheitsgesetz Bürgern den Anspruch auf Herausgabe von amtlichen Dokumenten! Wir hätten da auch ein paar Anfragen.

Von Christina Waechter

Ein Abiturient aus Münster hatte eine, zumindest in seinen Augen, fantastische Idee. Warum nicht das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bemühen, um vom Schulministerium Nordrhein-Westfalens die Herausgabe seiner Abituraufgaben zu verlangen - natürlich vor den Prüfungen. Sein Argument: Das IFG garantiert den voraussetzungslosen Anspruch auf Herausgabe amtlicher Dokumente von Bundes- oder Landesbehörden. Warum also nicht auch die Prüfungsfragen?

Die Antwort ist recht trivial, denn im Gesetzestext heißt es schlicht aber eindeutig: "Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden." Mit dem Googeln hat er es also nicht so, der junge Herr Schräder.

Es kommt nun auf die Geisteshaltung an, ob man den jungen Mann für einen Wiedergänger Snowdens hält (so wie er offenbar selbst) oder für jemanden, dem eine Packung verbaler Backpfeifen ganz gut täte. Auf jeden Fall kann man sich seine Dreistigkeit zum Vorbild nehmen und selbst längst fällige Anfragen an die Behörden stellen. Wir hätten da ein paar Vorschläge, welche Dokumente sich zur Einsicht lohnen würden:

  • Den Gehaltszettel des Nachbarn. Warum kann sich der Typ drei Autos leisten, obwohl er an den meisten Werktagen zuhause an ihnen herum schraubt? Irgendetwas stimmt doch da nicht. Besser, wir schauen mal selbst nach.
  • Eine Liste aller Menschen in der Stadt, die schon mal den sogenannten Depperltest absolvieren mussten - aufgeschlüsselt nach Stadtteilen. Als besorgter Bürger möchte man einfach wissen, wie gefährdet man im Straßenverkehr ist.
  • Eine Aufstellung aller schwarzen Kassen unserer Staatsdiener. Ist ja schließlich unser Geld, das irgend so ein Superbeamter für den Bau eines Infinity-Pool in Bad-Endorf verprasst (okay, das wissen wir jetzt nicht mit Sicherheit, aber es könnte sein)!
  • Dumm nur, dass in Bayern das Informationsfreiheitsgesetz nicht gilt, genauso wenig in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Skandal! Gleich mal die Herausgabe der entsprechenden Begründung beantragen. Beim Bund!
  • Was macht eigentlich der BND gerade? Gleich mal nachfragen.
  • Alle Pläne für Kunstprojekte im öffentlichen Raum in der Heimatstadt inklusive Kostenaufschlüsselung. Als Aufreger-Thema für die nächste Bezirksversammlung und den monatlichen Stammtisch im Gasthof "Zum Krug".
  • Den Bearbeitungsstatus meiner Steuererklärung. Zusatzfragen: Sind genauere Untersuchungen geplant? In welchem Bereich? Wann zirka? Nur mal so, rein interessenhalber ...
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