Studium:Gericht muss über Laufband und Sofa im Büro entscheiden

  • In Trier streiten Uni-Leitung und Uni-Bibliotheksleitung vor Gericht.
  • Es geht um ein Laufband und eine Couch, welche die Chefin der Bibliothek auf Anordnung des Präsidenten aus ihrem Büro entfernen soll.

Von Philipp Nowotny

Als die Direktorin der Uni-Bibliothek Trier eines Morgens in die Arbeit kommt, ist ihr Laufband weg. Das Sofa: auch weg. Während die Chefin außer Haus gewesen ist, hat der Hausmeister die privaten Gegenstände in eine Abstellkammer verfrachtet. Angeordnet hat das Michael Jäckel, Präsident der Universität Trier. Es ist der banale Höhepunkt eines Streits zwischen zwei Führungskräften, der im vergangenen Jahr immer weitere Kreise gezogen hat.

Jetzt im Januar führt die Posse sogar vor das Verwaltungsgericht: Uni-Bibliotheksleitung gegen Uni-Leitung, Direktorin gegen Präsidenten. In dem Prozess geht es um die Frage, was ein Arbeitgeber seinen Untergebenen vorschreiben darf. Welche Pflichten er ihnen gegenüber hat, darum geht es aber irgendwie auch. Die beiden Hauptpersonen, Hildegard M. und Jäckel, bleiben indes der offenen juristischen Auseinandersetzung fern. "Normalerweise tendiere ich dazu, meinen Mandanten in vergleichbaren Fällen zu einvernehmlichen Lösungen zu raten", sagt Anwalt Paul Henseler, der die Bibliotheksdirektorin vertritt. In diesem Fall: Keine Chance, die Fronten sind verhärtet. Hildegard M. klagt um ihr Recht, ein Laufband aufstellen zu dürfen. Die Uni pocht darauf, ihr das verbieten zu können.

Bevor Jäckel 2011 Präsident wurde, war er acht Jahre lang Vizepräsident, zuständig unter anderem für Bibliotheksangelegenheiten. Man könnte also sagen: Man kennt sich. Bereits vor der aktuellen Auseinandersetzung sind M. und Jäckel aneinandergerauscht. Die Direktorin parkte an einer unerlaubten Stelle vor der Bibliothek, es gab Ärger, der Streit eskalierte. Die Bibliothekschefin darf nun nach Angaben ihres Anwalts nicht mehr auf dem offiziellen Uni-Parkplatz stehen.

Seit mehr als 17 Jahren leitet M. die Bibliothek. Nach einem Bandscheibenvorfall leidet die Frau, Jahrgang 1954, unter Rückenbeschwerden. Das Sofa nutzt sie für Liegepausen, sagt ihr Anwalt. Und im vergangenen Jahr habe sie sich das Laufband angeschafft, um sich einen "mobilen Arbeitsplatz" einzurichten. Zwei Ärzte hätten in einer Stellungnahme bestätigt, dass eine solche Maßnahme bei einer Krankengeschichte wie dieser sinnvoll sei, erklärt Henseler. M. wollte sich einen speziellen Schreibtisch anfertigen lassen, um auch im Gehen ihre Arbeit erledigen zu können.

Als der Uni-Präsident von dem Laufband erfuhr, habe es erst eine Dienstanweisung gegeben, dann, als M. diese einfach nicht befolgte, die Zwangsräumung. "Meine Mandantin wusste nicht, dass sie diese Anschaffungen anmelden musste", sagt Henseler. Das Laufband und das Sofa, das bereits seit acht Jahren in dem Raum steht, erhöhen die Unfall- und Brandgefahr, argumentiert die Universität vor Gericht. Der Anwalt der anderen Seite zeigt sich belustigt: Das Büro grenze direkt an die Bibliothek, im Vergleich zur dortigen Brandlast sei die Gefahr durch die beiden strittigen Gegenstände kaum nennenswert. "Dass das Zimmer dadurch schlechter zu putzen sei, kommentiere ich lieber nicht", sagt er.

Die Uni-Leitung will sich vorerst nicht zu der Sache äußern. Bis Mitte dieser Woche könnte jetzt das Urteil fallen. Wenn der Richter sagt, dass M. nicht eigenmächtig Laufband und Sofa ins Büro stellen durfte, will Paul Henseler mit seiner Mandantin abwägen, ob sie vor Gericht weitermachen. Sie könnten dann versuchen, mit der Fürsorgepflicht zu argumentieren und so die Universität juristisch zwingen, der Direktorin selbst einen "mobilen Arbeitsplatz" einzurichten.

Uni-Städte in Deutschland

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: