Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:Regeln für Auslands-Bafög verstoßen gegen EU-Recht

Aufgewachsen in Tunesien, Abitur in Deutschland, zum Studieren in die Niederlande. Mit einer solchen Vita gab es Bafög bislang nur für ein Jahr. Doch jetzt hat der Europäische Gerichtshof eine Wohnsitz-Regelung für Auslandsstudierende gekippt.

Mindestens drei Jahre am Stück mussten Auslandsstudierende bislang vor ihrem Studium in Deutschland gelebt haben, wenn sie für mehr als ein Jahr Bafög erhalten wollten. Künftig könnte diese Hürde wegfallen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die entsprechende Bestimmung gegen EU-Recht verstößt.

Deutschland dürfe die Förderung eines kompletten EU-Auslandsstudiums nicht mehr von der Wohnsitz-Regel abhängig machen, urteilte das Gericht in Luxemburg. Die deutsche Regelung beschränke das Recht der EU-Bürger auf Freizügigkeit.

Die Verwaltungsgerichte in Hannover und in Karlsruhe hatten den EuGH wegen der Klage von zwei Studierenden um Auskunft gebeten (Rechtssachen C-523/11 und C-585/11).

Kein Bafög für Studium in Palma de Mallorca

In dem einem Fall erhielt eine Studentin, die vor dem Abitur mit ihrer Familie einige Jahre in Tunesien gelebt hatte, für das Studium in Rotterdam nur ein Jahr lang Bafög. Einem jungen Mann, der in Spanien gelebt hatte, dann zwischenzeitlich nach Deutschland zurückgekehrt war, wurde ebenfalls die Förderung für sein Studium in Palma de Mallorca verweigert.

Die Bundesregierung habe argumentiert, die Regel solle gewährleisten, dass nur ausreichend in der deutschen Gesellschaft integrierte Studierende komplett im Ausland gefördert werden. Der EuGH hält dieses Ansinnen Deutschlands zwar für legitim, die Regel sei aber zu allgemein und zu einseitig.

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