Die Bewerbung für ein Stipendium hat jeder selbst in der Hand. Die Auswahl der Stiftungen, die Studienleistungen, Lebenslauf und Motivationsschreiben - da liegt es am Kandidaten, mit welchen Chancen er ins Auswahlverfahren startet. Nur beim Gutachten, das gerade in der Begabtenförderung meist verlangt wird, ist er auf den Lehrer oder Dozenten angewiesen, den er darum bittet.
Aber ein bisschen Einfluss darauf hat der Bewerber dann doch: Denn natürlich wählt er sinnvollerweise einen Gutachter aus, der ihn gut kennt und ihm die Bewerbung auch zutraut. Ein gutes Gutachten bekommt ein Bewerber dann, wenn ihn der Gutachter in dreifacher Hinsicht als besonders förderungswürdig einstuft - bei den Leistungen, beim Engagement und im Hinblick auf seine Persönlichkeit.
Schüler wählen den Lehrer, bei dem sie nicht nur gute Noten haben, sondern der sie vielleicht schon aus AGs kennt. Auch wenn in den Anforderungen der Stiftungen häufig vom Klassenlehrer die Rede ist, kann dies meist auch ein anderer Lehrer sein, wenn er mit den Leistungen und der Entwicklung des Bewerbers entsprechend vertraut ist.
Im Massenbetrieb größerer Hochschulen ist es möglicherweise schwierig, einen Gutachter zu finden, der einen wirklich kennt. In den ersten Semestern kann das Empfehlungsschreiben teils noch von einem Schullehrer verfasst werden. Ansonsten ist es sinnvoll, einen Dozenten auszuwählen, bei dem man eine gute Hausarbeit abgeliefert hat oder in dessen Seminar man durch engagierte Wortmeldungen aufgefallen ist.
Es schadet auch nicht, ein, zwei Mal vor der Anfrage - durchaus mit Blick auf die Bewerbung - in der Sprechstunde gewesen zu sein, um sich dann noch einmal ausführlicher zu unterhalten. Außerdem kann man sich bei Kommilitonen oder bei den Hochschulgruppen verschiedener Stiftungen erkundigen, welcher Dozent bereits Erfahrung im Schreiben von Gutachten hat.
So oder so wird es für den Gutachter hilfreich sein, wenn der Bewerber ihm einen Lebenslauf und eventuell Zeugnisse oder Seminarscheine an die Hand gibt, an denen er sich orientieren kann. Er sollte über bisherige Leistungen, auch über interessante Hausarbeiten oder Projekte, über Zusatzqualifikationen wie Auslandsaufenthalte oder Praktika, über die Arbeit als Tutor oder in der Fachschaft Bescheid wissen und sie auch erwähnen. Auch Infos zur jeweiligen Stiftung - gerade bei weniger bekannten Organisationen - erleichtern seine Arbeit. Einige Stiftungen stellen auch Hinweise für die Gutachter bereit wie zum Beispiel die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Studienstiftung.
Wenn es nicht um die allgemeine Studienförderung geht, sondern um ein Stipendium für einen bestimmten Zweck wie eine Abschluss- oder Doktorarbeit oder einen Auslandsaufenthalt, dann sollte im Gutachten insbesondere darauf und die Eignung des Bewerbers eingegangen werden. Es schadet also nicht, dem Gutachter im Zweifelsfall noch einmal persönlich zu erklären, was man an der australischen Uni außer Surfen vorhat. Bei Forschungsvorhaben rücken die Persönlichkeit und das Engagement des Bewerbers etwas in den Hintergrund, während die Bewertung des Vorhabens selbst und der fachlichen Qualifikation des Bewerbers mehr Raum einnehmen.
In jedem Fall sollte am Ende des Schreibens die abschließende Aussage stehen, dass der Gutachter den Bewerber am besten "vorbehaltlos", "uneingeschränkt" oder "nachdrücklich" für die Förderung empfiehlt.