Einigung mit VG Wort:Unis können Skripte auch 2016 unbürokratisch ausgeben

  • Die Verwertungsgesellschaft VG Wort, die sich um die Tantiemen für die Zweitverwertung von Texten kümmert, hatte vor Gericht erreicht, dass jede einzelne Seite eines Uni-Skripts gemeldet und abgerechnet werden muss.
  • Das hätte hohen bürokratischen Aufwand für Lehrende zur Folge gehabt.
  • Nun haben sich die Kultusministerkonferenz und die VG Wort darauf geeinigt, dass 2016 noch nach dem bisherigen Verfahren pauschal abgerechnet werden kann.

Wie müssen Universitäten die urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten melden und bezahlen? Diese Frage hat in den vergangenen Wochen zu Unsicherheit bei vielen Hochschuldozenten geführt. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich darauf verständigt, dass 2016 noch einmal per Pauschalzahlung vergütet werden soll.

Welche Aufgabe hat die VG Wort?

Die VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der die Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und an die Urheber weitergibt. Wird also aus einem Artikel oder Buch zitiert, wird dies bei der VG Wort registriert. Der Zitierende muss einen bestimmten Betrag zahlen, der Autor bekommt entsprechend Geld.

Welches Problem gibt es mit den Uni-Skripten?

Es ist gängige Praxis, dass Universitäten den Studierenden Skripte mit entsprechenden Zitaten oder Quellen digital über das Intranet zur Verfügung stellen. Bislang konnten die Hochschulen das bei der VG Wort pauschal abrechnen. Gegen diese Praxis hat die VG Wort jedoch erfolgreich geklagt und durchgesetzt, dass künftig jede Skriptseite einzeln gemeldet und bezahlt werden muss.

Dies hätte für die Dozenten und Universitäten einen riesigen bürokratischen Aufwand bedeutet. Womöglich hätten zahlreiche Lehrende ganz auf die Herausgabe von Skripten verzichtet, um sich die zusätzliche Arbeit zu ersparen. Die Studierenden hätten mühsam selbst die notwendige Literatur zusammensuchen müssen.

Worauf genau wurde sich jetzt geeinigt?

Kultusministerkonferenz und VG Wort verkünden in einer gemeinsamen Pressemitteilung, "die gemäß § 52a UrhG gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten". Das bedeutet, dass im kommenden Jahr noch einmal nach altem Prozedere abgerechnet werden kann.

Im ersten Quartal 2016 will man dann überlegen, wie die Erfassung und Meldung einzelner Skriptseiten "deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet" werden kann. Ob dieses neue Verfahren schon von 2017 an in Kraft tritt, ist noch nicht klar.

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