Eine eigenständige wissenschaftliche Leistung muss eine Doktorarbeit sein, das wird seit den zahlreichen prominenten Plagiatsfällen demonstrativ betont an den Unis. Jetzt treibt aber nicht mehr nur die Sorge um das Prädikat eigenständig viele Forscher um - sondern um die wissenschaftliche Leistung. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat sich gegen schleichende Änderungen bei den Doktorarbeiten in Europa ausgesprochen. Konkret: Die Promotionsphase dürfe nicht "verwässert" und zum "dritten Zyklus" der Bologna-Reform nach Bachelor und Master erklärt werden.
Mit Kollegen aus Frankreich, Großbritannien, Polen und der Schweiz wendet sich die HRK aktuell in einer Erklärung "gegen Vorhaben einiger Mitgliedsstaaten des Bologna-Prozesses". Es sei geplant, etwa in Südeuropa, für die Promotionen "konkrete Lernziele" zu benennen und ECTS-Punkte, mit denen im Bachelor und im Master Leistung berechnet wird, an Doktoranden zu vergeben. Quasi ein Doktorgrad, der irgendwie nach Bachelor riecht - nach Verschulung und mäßiger wissenschaftlicher Leistung. "Eine Promotion ist kein Studium, sondern ein Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft. Der Promovend braucht wie jeder Forscher Freiräume, auch als Querdenker, sagte HRK-Präsident Horst Hippler der Süddeutschen Zeitung. "Hier braucht es keine Standardisierung - und erst recht keine inhaltliche Abflachung."
Mit der Bologna-Reform begann vor gut 15 Jahren die Umstellung auf Bachelor und Master. Ziel waren und sind berufsorientierte Inhalte und Abschlüsse. Mittlerweile gilt das System in 47 Staaten. Oftmals werden in gemeinsamen Papieren der Staaten vorsichtige Sprachregelungen zur Bologna-Reform in puncto Doktorarbeit gewählt. Darauf hatte auch die deutsche Regierung in internationalen Runden gepocht. Ohnehin ist bei der Bologna-Umsetzung manches Auslegungssache auf nationaler Ebene. Die EU-Kommission spricht aber in Veröffentlichungen stets klar vom "dreistufigen System Bachelor/Master/Promotion".
Brüssel dringe zudem darauf, dass Doktoranden Zusatzqualifikationen für den Arbeitsmarkt erwerben müssen, so die HRK; sie warnt davor, Promotionen "marktkonform" zu gestalten. Man finde es sinnvoll, gewisse Angebote zu machen - "aber das darf nicht gesetzlich vorgeschrieben und ins Zentrum der Promotion gerückt werden". Es sei "ein schleichender Prozess, eine schleichende Gefahr für die Promotion", sagt Hippler. Daher müsse die Wissenschaft frühzeitig warnen.