Dissertation von Ursula von der Leyen:Neue Vorwürfe gegen Verteidigungsministerin von der Leyen

German Minister of Defence von der Leyen arrives for the weekly cabinet meeting at the Chancellery in Berlin

Ursula von der Leyens Doktorarbeit wird derzeit an der Medizinischen Hochschule Hannover geprüft.

(Foto: REUTERS)
  • Zusätzlich zum Plagiatsvorwurf prüft die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Hochschule Hannover nun einen weiteren Einwand gegen die Doktorarbeit von Ursula von der Leyen.
  • Demnach könnte von der Leyen im Rahmen der Arbeit ethische Grundsätze für medizinische Forschung an Menschen verletzt haben.
  • Sie soll Probandinnen nicht über ein mögliches Infektionsrisiko aufgeklärt haben.

Von Christina Berndt und Roland Preuß

Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) prüft neue Vorwürfe gegen Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen. In einem Schreiben, das der SZ vorliegt, wird der CDU-Ministerin vorgeworfen, im Rahmen ihrer Promotion die ethischen Grundsätze für medizinische Forschung an Menschen verletzt zu haben. "Frau Dr. med. Ursula von der Leyen dürfte gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Deklaration von Helsinki verstoßen und Studienteilnehmer ungefragt gefährdet haben", heißt es in dem Schreiben eines Wissenschaftlers, der nicht namentlich genannt werden möchte. Die MHH erklärte auf Anfrage, die Vorwürfe seien nun Teil des Prüfverfahrens, das klären soll, ob von der Leyen zu Recht promoviert wurde.

Worum es in der Dissertation ging

Ziel der Arbeit, mit der die Ärztin 1991 promoviert wurde, war es, die Folgen eines Entspannungsbades bei "vorzeitigem Blasensprung" zu erfassen. Wenn die Fruchtblase vor Wehenbeginn platzt, besteht ein erhöhtes Risiko für eine Infektion des Kindes, die im Extremfall tödlich enden kann. Heute bekommen Schwangere mit "vorzeitigem Blasensprung" deshalb Antibiotika. Ein Bad gilt als unbedenklich.

Zur Entstehungszeit der Doktorarbeit aber gab es erhebliche Bedenken gegen das Baden bei vorzeitigem Blasensprung, wie von der Leyen in ihrer Doktorarbeit auch anmerkte: "So selbstverständlich wie das warme Bad seit jeher bei stehender Fruchtblase eingesetzt wird, so selbstverständlich wird das Vollbad nach Blasensprung nicht mehr angewandt", aus Sorge eine Infektion zu fördern, schrieb sie. Trotzdem wollte sie untersuchen, ob sich die Bäder "auch bei vorzeitigem Blasensprung nutzen lassen, ohne den Feten oder die Mutter zu gefährden".

Zur Entstehungszeit der Arbeit gab es erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen

Es spricht einiges dafür, dass die Probandinnen über die potenzielle Gefahr nicht aufgeklärt wurden. Zumindest steht davon in der Doktorarbeit ebenso wenig wie von einer wirksamen Einwilligung der Patientinnen; auch fehlt jeder Hinweis darauf, dass eine Ethikkommission die Studie gebilligt hat. Von der Leyen will sich zu den Vorwürfen ebenso wenig äußern wie ihre frühere Hochschule. Beide verweisen auf das laufende Verfahren. Die Plagiatsvorwürfe hat die Ministerin zurückgewiesen.

"Ein Ethikvotum und die Einwilligung der Patientinnen ist für eine solche Arbeit unerlässlich", sagt Wolfgang Eckart, Professor für Medizinethik an der Uni Heidelberg. Mit Blick auf die Entstehungszeit plädiert er allerdings für Milde: Auch wenn die Deklaration von Helsinki seit 1975 gelte, so seien Ethikkommissionen vor 25 Jahren noch nicht lückenlos eingesetzt worden: "Man sollte eine Arbeit aus dieser Zeit nicht mit denselben scharfen Kriterien bemessen, wie wir das heute tun."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: