Der Weg für milliardenschwere Investitionen des Bundes in die Digitalisierung an Deutschlands Schulen ist frei. Die große Koalition hat sich mit FDP und Grünen im Bundestag auf einen Kompromiss zur dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Die FDP ließ via Twitter verlauten: "FDP, Grüne und große Koalition wollen, dass Bund und Länder in der Bildung kooperieren. Künftig kann der Bund nicht nur in Gebäude investieren, sondern auch in Personal und Fortbildung." Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte, diese sei ein guter Tag "für Schüler, Eltern und Lehrer in Deutschland".
Damit kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Milliardensummen für die geplante Digitalisierung und weitere Vorhaben können dann vom Bund an Länder und Kommunen fließen. Zur Bildung soll es künftig im Grundgesetz unter Artikel 104c heißen:
"Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend."
Schule:Digitalisierung der Schulen endet mit Elektroschrott
Zumindest, wenn Lehrer sie allein stemmen müssen. 15 Überstunden pro Woche sind unzumutbar - und schaden nicht nur den Lehrkräften.
Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem Wlan in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes. Dafür will der Bund über fünf Jahre verteilt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. "720 Millionen Euro stehen bereits im kommenden Jahr in einem Sondervermögen für den Digitalpakt Schule bereit", sagte Karliczek.
Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne pochten darauf, dass der Bund nicht nur in die Technik, sondern auch in Schulpersonal investieren darf. Allein für die geplante Schuldigitalisierung sind fünf Milliarden Euro vom Bund vorgesehen.
Das Grundgesetz soll geändert werden, weil Bildung derzeit noch Ländersache und der Bund nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte sie mit FDP und Grünen.
Einzelheiten der geplanten Digitalisierungsoffensive wollen Bund und Länder in einer Vereinbarung festlegen, die am 6. Dezember unterschrieben werden soll. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 14. Dezember über die Grundgesetzänderung entscheiden. Die Länder wollen sich nach dem Entwurf der Vereinbarung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, mit dem Bund dazu verpflichten, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent zur Finanzierung der Investitionen zu tragen.