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Schulschließungen:Für welche Kinder es eine Notfallbetreuung gibt

In praktisch allen Ländern schließen in dieser Woche die Schulen und Kitas. In Ausnahmefällen soll es eine Notfallbetreuung geben. Dabei unterscheiden sich die Regeln in den Ländern. Der Überblick.

Sämtliche Bundesländer schließen in dieser Woche wegen der Corona-Krise ihre Schule und Kindertageseinrichtungen - großteils schon ab Montag. Bundesweit führt dies dazu, dass fast 15 Millionen Kinder und Jugendliche die nächsten Wochen zu Hause verbringen müssen. Laut Statistischem Bundesamt gibt es rund 43 000 Schulen mit 11 Millionen Schülern sowie rund 57 000 Kitas mit 3,7 Millionen kleineren Kindern.

Gleichzeitig kündigten die Länder Notfallbetreuungen - allerdings zu sehr unterschiedlichen Bedingungen. Mal umfasst das Angebot Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 6, mal bis zur Jahrgangsstufe 8. Hamburg macht zunächst keine Beschränkungen, welche Berufsgruppen ihre Kinder in die Notfallbetreuung geben können. Andere Länder begrenzen das Angebot auf Kinder, deren Eltern in wichtigen Bereichen arbeiten - was unterschiedlich genau geregelt ist. Der Überblick.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg schließt von Dienstag an alle Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien. Das teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit. Prüfungen sollen trotzdem stattfinden. Weitere Details sind bisher noch nicht bekannt. Die Osterferien beginnen am 4. April und enden am 19. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6 während der üblichen Schulzeit, außerdem für Förderschüler. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der "kritischen Infrastruktur" arbeiten. Dazu zählen Ärzte, Pflegepersonal, Beschäftigte in der Herstellung notwendiger Medizinprodukte, bei der Feuerwehr oder Polizei, im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Entsorgung sowie Beschäftigte in der Lebensmittelbranche.

Bayern

Der Freistaat sperrt von Montag an alle Schulen und Kindertagesstätten zu. Vorerst fünf Wochen lang wird nahezu kein Kind in Bayern eine Schule oder einen Kindergarten betreten, nur in wenigen Fällen wird eine Notbetreuung organisiert. Das soll etwa für jüngere Kinder alleinerziehender Eltern gelten, die einen "systemkritischen" Beruf haben. Die Osterferien beginnen am 4. April und enden am 19. April. Mehr zu den Entwicklungen in Bayern.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6 während der üblichen Schulzeit, außerdem für Förderschüler. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der "kritischen Infrastruktur" arbeiten - das Kultusministerium appelliert trotzdem an die Eltern, zunächst eine anderweitige Betreuung zu organisieren. Zur kritischen Infrastruktur zählen Ärzte, Pflegepersonal, Beschäftigte bei der Feuerwehr oder Polizei, im Rettungsdienst, im Katastrophenschutz, in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Entsorgung sowie Beschäftigte in der Lebensmittelbranche sowie Beschäftigte zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Berlin

Die Schulen und Kitas in Berlin sollen von nächster Woche an stufenweise ihren Betrieb einstellen. Die Schließung soll am Montag mit den Oberstufenzentren beginnen, anschließend sollen auch die übrigen Schulen folgen, teilte der Regierende Bürgermeister Michael Müller mit. Außerdem solle ein Konzept zur Verringerung des ÖPNV auf ein Mindestmaß erarbeitet werden. Am Freitagnachmittag kommt der Senat zusammen, mehr Details sollen im Anschluss verkündet werden. Die Schulferien beginnen in Berlin am 4. April und enden am 19. April.

Notfallbetreuung

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6. Voraussetzung ist auch in Berlin, dass die Eltern in "systemrelevanten Bereichen" arbeiten und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit organisieren können. Anspruch auf Notfallbetreuung haben Beschäftigte aus Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug oder Hilfsorganisationen, außerdem das "betriebsnotwendige Personal" im öffentlichen Personennahverkehr, in der Energieversorgung und bei Entsorgungsbetrieben, das "betriebsnotwendige Personal" im Gesundheitsbereich, also Ärzte, Pfleger, Apotheker, Laborbeschäftigte oder Reinigungspersonal im Krankenhaus, ebenso "betriebsnotwendiges Personal" in den Behörden.

Brandenburg

In Brandenburg hieß es zunächst, lediglich der reguläre Unterricht solle ausgesetzt werden, der Schulbesuch auf freiwilliger Basis aber weiter möglich sein. Am Sonntag entschied auch Brandenburg, dass die Schulen grundsätzlich schließen - ab Mittwoch, um den Übergang zu gewährleisten. Der Besuch ist an diesen Tagen freiwillig. Die Schließung gilt bis zum 19. April. Die Schulferien beginnen in Brandenburg am 6. April und enden am 17. April.

Notfallbetreuung:

Über den Umfang der Notfallbetreuung in Brandenburg wird vor Ort entschieden. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in kritischen Infrastruktur arbeiten und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit organisieren können. Zur kritischen Infrastruktur zählt der Gesundheitsbereich, Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, wichtige Stellen in der Verwaltung, Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, IT- und Telekommunikationsinfrastruktur, die Land- und Ernährungswirtschaft, der Lebensmitteleinzelhandel und die Versorgungswirtschaft.

Bremen

Das Bundesland Bremen schließt ab Montag alle Schulen und Kitas. Der Senat sehe diese Maßnahme als notwendig an, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, teilte die Landesregierung nach einer Sondersitzung mit. Unklar ist derzeit, bis wann das gelten soll. Die Osterferien beginnen am 28. März und enden am 14. April. Mehr Einzelheiten will die Landesregierung am Mittag bekannt geben.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 8. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Dazu gehört aus Sicht der Bremer Schulbehörde vorrangig der Gesundheitsbereich, wobei auch Reinigungskräfte und Rettungsbedienstete dazuzählen, so sie zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Bei Feuerwehrkräften, Beschäftigen im Vollzugsdienst oder Katastrophenschutz sollen die Schulen bei der Entscheidung über die Notfallbetreuung aber "auf eine enge Auslegung" achten, wie es in einem Rundbrief der Schulsenatorin vom Freitag heißt.

Hamburg

In Hamburg wird der Betrieb in Schulen und Kitas von Montag an bis zum 29. März eingestellt. Das beschloss der Senat auf einer Sondersitzung, über die Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) im Anschluss berichtete. Auch die Hochschulen stellen den Regelbetrieb ein. In Hamburg enden am Sonntag die Frühjahrsferien.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung sollen die Schulen in der Zeit von 8 bis 16 Uhr organisieren. Sie gilt für Kinder bis 14 Jahre und einige ältere Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Zunächst gibt es keine Beschränkung der Notfallbetreuung: Alle Eltern, die darauf angewiesen sind, können die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Kinder gesund sind und nicht in einem Risikogebiet im Urlaub waren. Die Behörden appellieren allerdings an die Eltern, sich vorrangig um andere Betreuungsmöglichkeiten zu bemühen.

Hessen

Das Kultusministerium in Wiesbaden hat zunächst nur entschieden, die Abiturientinnen und Abiturienten vom regulären Unterricht ab Montag bis zu den Osterferien freizustellen. Am Freitagabend teilte das Kultusministerium mit, dass dies ab Dienstag bis zum Ende der Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler gilt. Am Montag sind die Schulen weiterhin offen, so dass Lehrer und Schüler Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit zu treffen und zum Beispiel Aufgabenblätter verteilt werden können. Es soll wie in anderen Ländern eine Notbetreuung geben für Kinder, deren Eltern in der "kritischen Infrastruktur" tätig sind. Die Osterferien beginnen am 6. April und enden am 18. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 8. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Die Betreuung soll während der regulären Schulzeit in kleinen Gruppen mit einem Mindestabstand von zwei Metern erfolgen. Das Ministerium hat eine detaillierte Liste der Berufe vorlegt, die die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen können.

Mecklenburg-Vorpommern

Am Samstag beschloss auch das Landeskabinett in Schwerin nach einer Sondersitzung, ab kommender Woche landesweit alle Schulen zu schließen. Am Montag soll es - ähnlich wie etwa in Hessen - einen Übergangstag geben, um festzustellen, welche Kinder etwa eine Notfallbetreuung brauchen. Wie auch in anderen Ländern gilt die Notfallbetreuung nur für Kinder, deren Eltern in Berufen tätig sind, "die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind", wie das Kultusministerium mitteilt. Geschlossen bleiben die Schulen bis zum 19. April und damit über die eigentlichen Osterferien im Land hinaus. Die Osterferien beginnen in Mecklenburg-Vorpommern am 6. April und enden am 15. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Dazu zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen, Justizeinrichtungen, Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen wie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und öffentlicher Personennahverkehr.

Niedersachsen

In Niedersachsen schließen alle Schulen und Kitas ab Montag. Es gehe darum, Zeit gewinnen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, sagt Gesundheitsministerin Carola Reimann. Der Schulausfall dauert der Landesregierung zufolge über die Osterferien hinaus bis zum 18. April. Die Ferien enden am 14. April. Es soll eine Notbetreuung angeboten werden, räumliche und personelle Standards gelten dafür aber nicht mehr, sagte Kultusminister Grant Henrik Tonne. Die Schüler sollen weder Aufgaben noch Online-Unterricht bekommen. Klassenfahrten und Schüleraustausche sollen bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr stattfinden. Auch die Vorlesungen an den Universitäten sollen erst am 20. April wieder beginnen.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 8. Sie soll in kleinen Gruppen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten. Dazu zählt das Kultusministerium den Gesundheitsbereich, den medizinischen und pflegerischen Bereich, Polizei, Rettungsdienste, Katastrophenschutz und Feuerwehr, außerdem Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Nordrhein-Westfalen

Auch das am stärksten vom Coronavirus betroffene Bundesland schließt ab Montag alle Schulen und Kitas bis zu den Osterferien. Das hat das Kabinett entschieden. Für berufstätige Eltern, die die Betreuung nicht so schnell organisieren können, soll es bis Dienstag eine Übergangsregelung geben. Zu Wochenbeginn sollen in den Schulen noch Lehrer als Anlaufstelle bereitstehen. Diese Übergangstage sollen die Eltern nutzen, um nach Möglichkeit eine Betreuung der Kinder zu organisieren.Von Mittwoch an aber sind die Einrichtungen geschlossen. Der Vorlesungsbeginn an den Hochschulen wird ebenfalls bis zum 19. April aufgeschoben. Die Ferien beginnen am 4. April und enden am 19. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6. Sie soll während der regulären Schulzeit stattfinden. Voraussetzung ist, dass die Eltern in Berufen arbeiten, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind. Eine genauere Aufstellung der Berufe gibt es nicht.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind ab Montag die Schulen und Kitas zu. Die Regelung gilt zunächst bis Ende der Osterferien, wie das Bildungsministerium am Freitag mitteilte. Eine Notbetreuung werde vor Ort ermöglicht. Die Ferien beginnen am 9. April und enden am 19. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notbetreuung gibt es für Eltern, die für ihre Kinder keine andere Betreuung sicherstellen können. Das Angebot richtet sich aber vor allem an Berufsgruppen, die Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind. Dazu zählt das Kultusministerium Gesundheits- und Pflegeberufe, die Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Justiz und Gefängnisse, Energie- und Wasserversorgung. In Härtefällen können auch Angehöriger anderer Berufe die Betreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Saarland

Als erstes Bundesland hat das Saarland bereits in der Nacht zu Freitag bekannt gegeben, alle Schulen und Kindertageseinrichtungen ab Montag zu schließen. Diese Regelung gelte bis nach den regulären Osterferien, sagt Ministerpräsident Tobias Hans. Wegen seiner Grenznähe stehe das Land vor besonderen Herausforderungen. Das Saarland grenzt im Westen an die französische Risikoregion Grand Est, in der auch das besonders stark betroffene Elsass liegt. Die Osterferien beginnen am 14. April und enden am 26. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren bzw. bis zur Klassenstufe 6. Voraussetzung ist, dass die Eltern in Berufen arbeiten, die für die Daseinsvorsorge unverzichtbar sind, soweit sie keine anderweitige Betreuung organisieren können. Zu den wichtigen Bereichen zählt das Kultusministerium Polizei, Feuerwehr, Strafvollzug, Rettungsdienste, medizinische Einrichtungen und Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs und die "kritische Infrastruktur". Auch berufstätige Alleinerziehende können das Angebot im Härtefall nutzen, so sie keine anderweitige Betreuung organisieren können.

Sachsen

Sachsen hat zunächst keine generelle Schulschließung beschlossen, aber ab Montag unterrichtsfreie Zeit angeordnet. Die Schule bleiben damit - ähnlich wie in Brandenburg - vorerst weiterhin geöffnet, so dass Eltern eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben. Eine Schulpflicht besteht bis auf Weiteres nicht. In der kommenden Woche soll entschieden werden, ab wann die Schulen womöglich generell geschlossen werden. Die Osterferien beginnen am 10. April und enden am 18. April.

Sachsen-Anhalt

Von Montag an schließt auch Sachsen-Anhalt die Schulen und Kitas im Land. Die Regelung gelte bis zum 13. April, teilte die Landesregierung mit. Die Osterferien beginnen dort am 6. April und enden am 11. April.

Notfallbetreuung:

Es soll eine Notbetreuung in den Grundschulen, Horten und Kindertageseinrichtungen geben. Details nannte das Kultusministerium bisher noch nicht.

Schleswig-Holstein

Die Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein bleiben von Montag an bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Wie das Bildungsministerium und das Gesundheitsministerium mitteilten, soll für Kinder der Schulklassen 1 bis 6 zunächst bis Mittwoch eine Betreuung in den Schulen ermöglicht werden. Unter folgenden Voraussetzungen: Beide Eltern arbeiten oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern können keine Alternativ-Betreuung für ihre Kinder organisieren. Für Kitakinder gilt das bis zum kommenden Freitag. Die Abschlussprüfungen, darunter auch die Abiprüfungen, sollen erst nach den Osterferien stattfinden. Die Osterferien beginnen am 28. März und enden am 19. April.

Notfallbetreuung:

Weiterhin in den Schulen betreut laut Kultusministerium werden Schülerinnen und Schüler, "die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann." Eine Notbetreuung gibt es außerdem, wenn beide Eltern in einem wichtigen Bereich arbeiten und keine Alternativbetreuung organisieren können. Zu diesen Bereichen zählen Energie-, Gas-, Strom- und Kraftstoffversorgung, ebenso die Produktion und der Handel von Ernährungs- und Hygienegütern, der Gesundheitsbereich, der Finanzbereich und insbesondere die Bargeldversorgung, Transport und Verkehr, Medien und Kultur im Sinne der Krisenkommunikation, Telekommunikations- und Netzbetrieb, Wasserwirtschaft und Entsorgung sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz und weitere zentrale Aufgaben in der Verwaltung.

Thüringen

Die Schulen und Kitas in Thüringen bleiben von Dienstag an geschlossen. Das teilte Bildungsminister Helmut Holter mit. Die Osterferien beginnen am 4. April und enden am 19. April.

Notfallbetreuung:

Eine Notfallbetreuung gibt es für Kinder bis zur Klassenstufe 6. Ausnahmen für ältere Kinder gibt es nur, wenn sie aufgrund einer Behinderung eine Betreuung brauchen. Voraussetzung ist, dass beide Eltern in Berufen arbeiten, die für die Daseinsvorsorge wichtig sind. Dazu zählt das Kultusministerium das Gesundheitswesen, den Pflegebereiche, die Herstellung von medizinischen und pflegerischen Produkten, Feuerwehr, Polizei und ähnliche Sicherheitsstellen sowie den Katastrophenschutz. Im Einzelfall können auch Kinder aufgenommen werden, wenn die Eltern in anderen zentralen Bereichen tätig sind - in dem Fall entscheidet die Schule oder Kita-Leitung, ob eine Notfallbetreuung möglich ist. Die Eltern müssen glaubhaft erklären, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

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