Bundesgerichtshof:Erfolg für Bibliotheken

Darf ein Buch digitalisiert und dann Studenten in der Uni-Bibliothek in dieser Form angeboten werden? Ein Verlag hat dagegen geklagt - doch der Bundesgerichtshof stärkt nun Hochschulen und Bibliotheken mit seinem Urteil.

Der Verlag Eugen Ulmer ist mit einer Klage gegen die Digitalisierung seiner Bücher in einer Universitätsbibliothek gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage des Unternehmens gegen die Technische Universität Darmstadt als unbegründet ab. Bibliotheken dürfen also Lehrbücher auch ohne Einwilligung des betroffenen Verlags zum Gebrauch im Lesesaal digitalisieren. Dem Urteil zufolge, das Ende vergangener Woche erging, ist es auch möglich, dass Bibliotheksnutzer digitalisierte Bücher anschließend ausdrucken oder auf einen USB-Stick abspeichern (Az.: I ZR 69/11). Der Verlag wollte nicht, dass ein Buch für den elektronischen Leseplatz digitalisiert und dann zum Drucken oder Abspeichern zur Verfügung gestellt wird. Auf ein Angebot des Unternehmens, Lehrbücher als elektronische Bücher (E-Books) zu erwerben und zu nutzen, war die Universität zuvor nicht eingegangen. Im konkreten Fall war es um das Lehrbuch "Einführung in die neuere Geschichte" gegangen. Die Richter am BGH hoben damit nun ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt auf und wiesen die Klage vollständig ab.

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