Mainz (dpa/lrs) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich für mehr spezielle Anlaufstellen bei Schulverweigerung von Kindern ein. Es gebe bereits Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die sich auf den Umgang mit Schulabsentismus spezialisiert haben, erklärte GEW-Landeschefin Christiane Herz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Solche Einrichtungen sollten flächendeckend zur Verfügung stehen.
In Rheinland-Pfalz gibt es nach Angaben von Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) keine speziellen Einrichtungen, die sich ausschließlich mit der Problematik des Schulabsentismus - der wiederholten, unentschuldigten Abwesenheit von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Unterricht - befassen. Schulen und Eltern erhielten jedoch eine beratende Unterstützung in allen 14 schulpsychologischen Beratungszentren des Landes. An allen Standorten gebe es Kontakte zu den zuständigen Jugendämtern und Referenten der Schulbehörden. Auch die Schulsozialarbeit werde bei konkreten Anlässen eingebunden.
Schülerinnen und Schüler sehen das anders
Die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung in Rheinland-Pfalz sieht derzeit keine Dringlichkeit für eine spezielle Einrichtung, die sich ausschließlich mit Schulabsentismus befasst. Sollte aber ein Trend zum Schulschwänzen in Rheinland-Pfalz belegt werden, sei eine solche Stelle aber sicher nicht schädlich, sagte eine Sprecherin.
Prinzipiell würden die Schulleitungen und Lehrkräfte wissen, wie sie das Thema Schulabsentismus angehen können - auch wenn es nicht ausreichend Schulungen hierzu gebe, erklärte der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Rheinland-Pfalz. Deutlich besser wäre es, den betroffenen Kindern und Jugendlichen über die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie zu helfen.
Pflichten der Schule
Nach dem Schulgesetz sind die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrkräfte verpflichtet, den Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen zu überwachen. Stellen sie dabei Unregelmäßigkeiten fest, haben vor allem die Klassenlehrkräfte die Aufgabe, die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, erklärte Bildungsministerin Hubig auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsfraktion.
Dazu gehörten, die Ursachen für die Schulverweigerung festzustellen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das sollte nach Angaben der Bildungsministerin möglichst in enger Zusammenarbeit mit dem Elternhaus, den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sowie dem schulpsychologische Dienst, dem Jugendamt, den Ordnungsbehörden oder der Polizei erfolgen.
GEW sieht Probleme außerhalb der Schule
Nach Einschätzung der GEW sind die Schulleitungen in Rheinland-Pfalz ausreichend für diese Vorfälle geschult. Probleme träten in der Zusammenarbeit mit den Jugendämtern auf. Je nach Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe würden die Schulleitungen und die Lehrkräfte mit ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen konfrontiert, berichtete Landeschefin Herz.
Schulen müssten je nach Einzugsgebiet der Schüler teilweise mit verschiedenen Jugendämtern und unterschiedlichen Verfahrensweisen umgehen. Zudem zeige sich häufig, dass auch die Jugendämter nicht ausreichend Personal haben und daher keine ausreichende Unterstützung leisten können, kritisierte die Gewerkschafterin.
Vielfältige Ursachen für Schulverweigerung
Das vermeintlich „klassische Schwänzen“ zeige sich oftmals ab der Klassenstufe 8. Das hänge häufig mit den zunehmenden Autonomiebestrebungen der Jugendlichen zusammen. Für die Schulverweigerung könnten aber auch Leistungsdruck, Mobbing oder Versagensängste der Grund sein. Dazu kämen familiäre Probleme, oppositionelles Verhalten der Jugendlichen und mitunter auch religiöse und weltanschauliche Motive der Eltern, erklärte die Bildungsministerin.
Die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung ruft dazu auf, die breitgefächerten Gründe ernstzunehmen. Schulschwänzen habe viel mehr Gründe als nur kein Bock auf Schule, betonte eine Sprecherin. „Es ist also umso mehr wichtig, das Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, ordentlich und professionell mit den Schülerinnen und Schülern zu reden und ihnen auch unter die Arme greifen, wenn diese das wollen.“ Dabei seien Fortbildungen zu Gewalt oder auch Mental Health sehr sinnvoll.
Wie groß ist die Zahl der Schulverweigerer?
Konkrete Zahlen zu Schulverweigerern und Schulabsentismus in Rheinland-Pfalz gibt es nicht. Die GEW geht aber wie im Bundesdurchschnitt von rund vier Prozent der Schülerschaft aus. Auch die Landesschülerinnen- und Landesschülervertretung hat nach eigenen Angaben keine Kenntnisse, dass ein überdurchschnittlicher Teil der Jugendlichen regelmäßig unentschuldigt fehlt.
Nach Einschätzung des Landeselternbeirats hat die Zahl der Fälle mit der Einführung der Coronamaßnahmen jedoch in den Grundschulen deutlich zugenommen. Grund sei die fehlende Sozialisierung im Kindergarten und die Verlagerung der Entwöhnungsphase in die Grundschulzeit.
Sanktionsmöglichkeiten
Neben Gesprächen und Ermahnungen sei als Ordnungsmittel auch die zwangsweise Zuführung zur Schule möglich, erklärte die Bildungsministerin zu Sanktionsmöglichkeiten und berief sich dabei auf Paragraf 66 im Schulgesetz. Bei Schülerinnen und Schülern, die bereits 14 Jahre alt sind, bestehe auch die Möglichkeit eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Bei jüngeren Kindern richte sich das dann an die Eltern und Erziehungsberechtigten.
Voraussetzung für dieses Verfahren sei aber, dass eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt, die wiederum im Einzelfall genau zu prüfen ist. Notwendig wären auch klare Regelungen, ab wann der Schulträger oder das Ordnungsamt einschreiten müssen, um gegebenenfalls Sanktionen gegen die Eltern zu verhängen, ergänzte der VBE.
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