Bildung - Münster:Student der Fernuni Hagen scheitert mit Eilantrag am OVG

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Ein Student der Fernuni Hagen aus Bonn muss nach einer Gerichtsentscheidung damit leben, dass während seiner Prüfung am Montag (8. März) eine Video- und Tonüberwachung gespeichert wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren gegen die Corona-Prüfungsordnung der Fernuni entschieden, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 14 B 278/21.NE).

Die Fernuni Hagen bietet in der Corona-Pandemie als Alternative zur derzeit nicht möglichen Präsenzprüfung eine Prüfung zu Hause an. Dabei überwacht die Aufsicht den Prüfling per Video- und Tonverbindung sowie der Darstellung des Bildschirms. Sollte es zu keinen Auffälligkeiten kommen, wird das Material nach der Prüfung gelöscht. Der Kläger wehrte sich nicht gegen die Videoüberwachung, aber gegen die Aufzeichnung, weil er darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung sieht.

Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil im Eilverfahren die Rechtmäßigkeit nicht geklärt werden konnte. Allerdings sieht das Gericht die Pflicht der Uni, für eine Chancengleichheit bei den Prüfungen zu sorgen und Täuschungen zu verhindern. Die Aufzeichnung zur Beweissicherung sei daher geeignet und erforderlich.

© dpa-infocom, dpa:210304-99-691239/2

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