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Bildung - Erfurt:Was die Bundesnotbremse für Schulen und Kitas bedeutet

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Erfurt (dpa/th) - Thüringer Eltern müssen sich wohl auf weitere Schulschließungen und Wechselunterricht auch an Grundschulen einstellen. Die geplanten Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz sehen eine Schulnotbremse vor, die bereits ab Montag eine Mehrzahl der Landkreise im Freistaat betreffen dürfte. "Es hat Auswirkungen auf das gesamte schulische Geschehen", sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Der Bundestag stimmte bereits für die neuen Regeln, am Donnerstag befasste sich noch der Bundesrat, also die Länderkammer, damit. Nun soll die Notbremse einheitlich in Deutschland geregelt sein. Aber wie werden die Maßnahmen in Thüringen umgesetzt? Ein Überblick:

SCHLIEßUNGEN

In nur 5 von 23 Landkreisen lag die Sieben-Tage-Inzidenz mit Stand vom Donnerstag bei unter 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. In allen anderen Kreisen müssen Schulen und Kitas voraussichtlich geschlossen werden. Denn überschreitet ein Kreis an 3 aufeinander folgenden Tagen den 165er Schwellenwert, gibt es keinen regulären Präsenzunterricht mehr. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) kündigte aber bereits am Mittwoch an, dass wieder eine Notbetreuung für Schulen und Kitas eingerichtet werden soll.

WECHSELUNTERRICHT

Aber auch viele Eltern in den fünf Kreisen mit einer niedrigeren Inzidenz werden sich auf Veränderungen einstellen müssen. Denn liegt die Inzidenz bei über 100 aber unter 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche, müssen die Schulen Wechselunterricht anbieten. Das war in Thüringen bislang zum Beispiel an Grundschulen nicht der Fall. Beim Wechselunterricht ist immer nur die Hälfte der Schüler in der Schule - die andere Hälfte bleibt zu Hause im Distanzunterricht. "Für Eltern von Grundschülern bedeutet das eine ganz neue Situation", sagte der Sprecher des Bildungsministeriums, Felix Knothe. Offen blieb, ob es auch für Schüler im Wechselunterricht eine Art Notbetreuung geben kann. Wie die Schulen den Rhythmus des Wechselunterrichts organisieren, ist ihnen überlassen. Laut Knothe gebe es teils wöchentliche Wechsel, aber auch Modelle, bei denen manche Kinder nur an bestimmten Tagen in die Schule kommen und an anderen nicht.

AUSNAHMEN

Thüringen will an den vielen bisher eingeräumten Ausnahmen im Fall von Schulschließungen festhalten. Laut Knothe sollen unter anderem auch Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Auch Förderschulen bleiben geöffnet und Förderschüler im gemeinsamen Unterricht können ebenfalls weiter in die Schulen gehen. Die Bundes-Schulnotbremse sieht auch vor, dass Abschlussklassen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. In Thüringen sei im Gespräch, dass dies etwa auch für Viertklässler gelten soll. Auch die neunten und zehnten Klassen an Gemeinschafts-, Regel-, Förder-, und Gesamtschulen zum Erwerb des Hauptschul- oder des Realschulabschlusses sollen kommen dürfen.

NOTBETREUUNG

Kita-Kinder und Schüler der Klassenstufen eins bis sechs können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn deren Eltern etwa keine Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten und keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können. Auch wenn die Eltern in bestimmten systemkritischen Bereichen tätig sind, können die Kinder betreut werden. Das gilt unter anderem für Beschäftigte im Bereich Bildung und Erziehung, der öffentlichen Sicherheit und Verwaltung, Transport und Verkehr oder auch Informationstechnik. Laut Knothe soll die bereits existierende Verordnung dazu weiter gelten.

TESTPFLICHT

Die neuen Bundes-Infektionsschutzregeln sehen auch eine Testpflicht an Schulen vor. In Thüringen will die Landesregierung dies über ein Betretungsverbot für Ungetestete regeln. Schüler oder Lehrer, die sich nicht regelmäßig auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen, sollen nicht mehr in die Schulen gelassen werden. "Damit sehen wir den Sinn des Infektionsschutzgesetzes als erfüllt an", sagte Knothe. Zweimal pro Woche sind Corona-Tests erforderlich. Wie die Schulen das organisieren, können sie selbst entscheiden. "Es muss nicht Montagmorgen in der ersten Stunde schon getestet werden", macht Knothe klar. Zuletzt waren Tests für Schulen in Thüringen wegen Lieferproblemen knapp geworden.

Nach Ministeriumsangaben wurden inzwischen zusätzlich drei Millionen Selbsttests über das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bestellt. Außerdem sollen in den nächsten Tagen 500 000 Spucktests und 150 000 Lollitests an die Schulen verteilt werden.

© dpa-infocom, dpa:210422-99-303837/3

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