Bafög:Ab dem Wintersemester gibt es mehr Geld für Studierende

Studenten

Von der Bafög-Reform profitieren auch Studierende, die bisher keine Förderung erhalten haben.

(Foto: dpa)
  • Der Bundestag hat die Bafög-Novelle beschlossen.
  • Dadurch sind künftig wieder mehr Menschen in Ausbildung förderfähig und sie können mit mehr Unterstützung rechnen.
  • Verbesserungen bringt die Reform auch für Menschen, die den Darlehensanteil nicht vollständig zurückzahlen können.

Für mehr Studierende und Schüler als bisher lohnt sich zum kommenden Semester und Schuljahr ein Bafög-Antrag. Und wer bereits profitiert, kann außerdem mit etwas mehr Geld planen. Der Bundestag hat die Reform der Ausbildungsförderung beschlossen. Damit werden einige Versäumnisse der Vergangenheit beglichen. Grundsätzliche Kritikpunkte bleiben jedoch bestehen.

Geförderte bekommen mehr Geld

Die maximale Förderung und die elterliche Einkommensgrenze werden schrittweise angehoben. Der Höchstbetrag von derzeit 737 Euro steigt zum Wintersemester 2019/20 auf 853 Euro und zum Wintersemester 2020/21 auf 861 Euro. Darunter fällt ein Anteil von künftig 325 Euro für Wohnkosten, den Geförderte bekommen, wenn sie von Zuhause ausgezogen sind. Bisher betrug die Pauschale nur 250 Euro. Über 30-Jährige, die höhere Kosten bei der Krankenversicherung haben als jüngere Studierende, bekommen zusätzlich Unterstützung.

Auch die Fördersätze für Schülerinnen und Schüler werden angehoben. Sie variieren je nach Schulform.

Eltern dürfen mehr verdienen

Die Förderfähigkeit ist beim Bafög vom Elterneinkommen abhängig. Der Grundfreibetrag beim Nettoeinkommen der Eltern erhöht sich von 1715 Euro (Alleinerziehende 1145 Euro) bis 2021 auf 2000 Euro (Alleinerziehende: 1330 Euro). Die Reform korrigiert damit eine Entwicklung der letzten Jahre. Derzeit gibt es 200 000 Bafög-Empfänger weniger als noch 2012, weil die Bemessungsgrenzen nicht entsprechend der Lohnentwicklung angehoben wurden.

Bis zu welchem Elterneinkommen ein Antrag erfolgversprechend ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl der Geschwister und das Beschäftigungsverhältnis der Eltern. Ein Beispiel: Bei einem Einzelkind verheirateter Eltern, dessen Vater Alleinverdiener ist, liegt die Grenze derzeit etwa bei 50 000 Euro brutto. Bei einem Angestellten oder Selbständigen liegt die Grenze höher. Die Bafög-Ämter empfehlen für eine individuelle Einschätzung, die eigenen Daten in einen Bafö-Rechner im Internet einzugeben. Sicherheit kann letztlich aber nur ein Antrag bringen. Derzeit beziehen 22 Prozent der Studierenden Bafög, zwei Drittel wären prinzipiell förderfähig.

Studierende können mehr ansparen

Ändern wird sich durch die Reform auch der Vermögensfreibetrag. Ab 2020 dürfen Geförderte über ein Vermögen von bis zu 8200 Euro verfügen, das bei der Berechnung des Bafög-Satzes nicht berücksichtigt wird. Bisher liegt die Grenze bei 7500 Euro. Für Auszubildende, die gegenüber Ehepartnern, Lebenspartnern oder Kindern unterhaltspflichtig sind, erhöht sich dieser Freibetrag von 2100 auf 2300 Euro.

Schulden werden in Härtefällen teilweise erlassen

Die Hälfte der Förderung im Studium wird grundsätzlich als Darlehen gewährt und muss fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit in Raten zurückgezahlt werden. Entlastung bringt die Reform auch für Menschen, die nach ihrer Ausbildung nur geringe Einkünfte haben. Bereits jetzt gilt: Wer 77 Monate (6,5 Jahre) lang die Regelrate von 130 Euro zurückgezahlt hat, ist schuldenfrei. Auch wenn er ein Darlehen von über 10 010 Euro bekommen hat. Künftig sind aber auch ehemalige Geförderte nach 77 Rückzahlungsraten von ihren Restschulden befreit, die aufgrund eines zu geringen Einkommens auf Antrag niedrigere Beträge zurückgezahlt haben. Auch wer binnen 20 Jahren seine Schulden nachweislich nicht begleichen konnte, wird von seiner Restschuld befreit.

Grundproblem bleibt bestehen: Studierende haben sehr unterschiedlich hohe Kosten

Kritik am Bafög entzündet sich immer wieder an den pauschalen Beträgen für das Wohnen. Studierende deutschlandweit bekommen dieselbe Förderung, obwohl die Mieten etwa in München und Chemnitz sehr unterschiedlich hoch sind. Auch von der erhöhten Pauschale von 325 Euro kann kaum ein Münchner Student seine Wohnkosten bezahlen. Der Betrag reicht zwar für ein Zimmer im Studentenwohnheim, aber davon gibt es viel zu wenige. Einem Antrag der Linken, die Förderung von der jeweiligen Stadt abhängig zu machen, wurde im Bundestag nicht stattgegeben.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: