Süddeutsche Zeitung

Neue Titel:"Bachelor Professional" für Handwerksmeister kommt

Die Hochschulen haben bis zuletzt laut protestiert - vergebens: Der Bundesrat stimmt den neuen Namen für Abschlüsse in der Berufsbildung zu.

Handwerksmeister können für ihre Ausbildung einen neuen Titel tragen: Ab Januar gibt es für Fortbildungen im beruflichen Bereich die Abschlussbezeichungen "Bachelor Professional" und "Master Professional". Das beschloss der Bundesrat am Freitag. Die Länderkammer billigte damit nach dem Bundestag den Plan von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die mit den neuen Namen die Berufsbildung stärken will. Dagegen hatte es zuvor massiven Widerstand vor allem aus den Hochschulen gegeben.

Die Universitäten fürchten die Verwechslungsgefahr mit akademischen Abschlüssen. "Die Entscheidung des Bundesrats nehme ich mit Besorgnis zur Kenntnis", sagte Peter-André Alt, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, nach dem Bundesratsvotum. Kritik hatte er schon am Morgen im Interview mit der SZ geäußert: "In der Berufsbildung hat die Praxis das Übergewicht, in der Hochschulbildung die Theorie. Das ist kein Qualitätsunterschied, aber man darf es nicht verwischen. Und das würde mit einem 'Bachelor Professional' passieren."

Auch aus der Opposition im Bundestag kam Kritik. Als "bedauerliches Einknicken der Bundesländer" bezeichnete FDP-Bildungspolitiker Jens Brandenburg das Abstimmungsergebnis. "Der Bundesrat hat die Chance vertan, die Fehlentscheidung akademischer Etiketten für die berufliche Bildung im Vermittlungsausschuss zu korrigieren", sagte er.

Ministerin Karliczek hatte die neuen Ausbildungstitel zuvor vor der Länderkammer verteidigt. "Jeder, der heute noch Zweifel an der Richtigkeit der heutigen Novelle hat, hat auch Zweifel, dass eine Meisterausbildung wirklich dem Bachelor gleichwertig ist", sagte sie.

Die Länderkammer beschloss außerdem eine Mindestvergütung für Azubis von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

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