Ausbildungsförderung:Mehr Bafög im Wintersemester 2016/17

Durchbruch in der Bildungsfinanzierung: Der Bund will künftig die Kosten für die Ausbildungsförderung Bafög übernehmen und Länder sowie Kommunen entlasten. Studenten dürfen auf mehr Geld hoffen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als Bafög, steht vor einer umfassenden Reform. Von 2015 an wird der Bund die Kosten der Finanzhilfe für Schüler, Auszubildende und Studenten komplett übernehmen. Bislang teilen sich Bund und Länder die Ausgaben. Außerdem können Förderungsberechtigte von Ende 2016 an mit mehr Unterstützung vom Staat rechnen. Union und SPD verständigten sich auf eine Anhebung des Bafög.

Derzeit liegt der Bafög-Höchstsatz bei 670 Euro für Studierende, Schüler bekommen weniger. Insbesondere jungen Menschen in Groß- und Unistädten reicht dieser Betrag bei steigenden Mieten kaum zum Leben. (Wie geht es den Studenten in Deutschland? Lesen Sie hier, welche Ergebnisse eine großangelegte Umfrage des Deutschen Studentenwerks brachte.)

Veranschlagt sei für die Reform ein Finanzvolumen von jährlich 500 Millionen Euro, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). Dies bedeute, dass das Bafög stärker steige als im jüngsten Bafög-Bericht gefordert. Wie das Paket am Ende genau aussehe, sei offen. Für eine Bafög-Anpassung hatten Bund und Länder bisher kein zusätzliches Geld veranschlagt. Für Studenten und Schüler, die Bafög erhalten, ändert sich zunächst nichts.

Teure Einigung für den Bund

Über die Finanzierung der Ausbildungsförderung hatten Bund und Länder lange gestritten. Dass der Bund die Kosten nun alleine schultern will, wie von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigt, kommt durchaus einer kleinen Sensation gleich. Die Übernahme des Länderanteils entlaste die Länder nach jetzigem Stand jährlich um 1,17 Milliarden Euro, so der Minister. Die Bafög-Novelle koste den Bund weitere 625 Millionen Euro.

Das bei den Ländern freiwerdende Geld soll dort zweckgebunden zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwendet werden. Wie viel jeweils in welchen Bereich fließt, können die Länder laut Wanka selbst entscheiden.

Damit sich der Bund wieder unter bestimmten Voraussetzungen an der Finanzierung etwa von Hochschulen beteiligen kann, soll das Grundgesetz ergänzt werden. Bisher hindert das Kooperationsverbot den Bund, Bildungsprojekte auf Länderebene finanziell zu fördern. Hier gibt es laut Schäuble aber noch keine endgültige, verfassungsrechtlich abgeklopfte Formulierung.

Nach einem Formulierungsvorschlag soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenarbeiten können, wenn dies von überregionaler Bedeutung ist. Entsprechenden Vereinbarungen müssten alle Länder zustimmen, außer wenn es um die Förderung von Forschungsbauten geht.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag insgesamt sechs Milliarden Euro für Betreuung und Bildung versprochen. Fünf Milliarden Euro davon sollen für Wissenschaft, Schulen und Hochschulen eingesetzt werden, eine Milliarde für Kitas und Krippen.

Die Kinderbetreuung wird aus einem Topf finanziert, der derzeit ein Volumen von etwa 450 Millionen Euro hat. Der Bund will diese Summe auf bis zu eine Milliarde Euro aufstocken. In den Jahren 2017 und 2018 soll zudem der Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Millionen erhöht werden.

Linktipp: Wer ein Anrecht auf Bafög hat und wie viel Unterstützung möglich ist, erfahren Schüler, Auszubildende und Studenten auf der Webseite des Bildungsministeriums.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: