Arbeiten neben dem Studium:Wie finde ich einen Nebenjob und wie viel dürfen Studenten verdienen?

Von Hiwi bis Kellner - die große Mehrheit der deutschen Studenten finanziert sich ihr Studium zumindest zum Teil über einen Nebenjob. Spätestens bei der Steuererklärung müssen sie dabei allerdings einiges beachten - und auch auf Kindergeld und Bafög kann ein Job Auswirkungen haben.

Sabrina Ebitsch

Der überwiegende Teil der deutschen Studenten - laut dem Deutschen Studentenwerks 65 Prozent - jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren, Tendenz steigend. Durchschnittlich 323 Euro verdienen sich die Studenten selbst dazu.

Möglichkeiten dazu gibt es viele - sei es als Tutor oder Hiwi, also Hilfswissenschaftler am eigenen Institut, als Werkstudent oder Aushilfe in einer fachverwandten Branche, in einem klassischen Studentenjob wie Kellner oder mit eher ungewöhnlichen Nebenjobs. Was am besten passt und welche Möglichkeiten es in der jeweiligen Stadt gibt, muss jeder selbst herausfinden.

Nebenjobs oder Aushilfstätigkeiten findet man am besten über die Arbeitsagenturen, die an Hochschulorten eigene Arbeitsvermittlungen für Studenten eingerichtet haben, oder über Jobbörsen, in denen man auch online suchen kann - zum Beispiel hier. Auch nach Praktika ergibt sich oft die Möglichkeit, in der jeweiligen Firma nicht nur weiter etwas Geld zu verdienen, sondern so auch den Kontakt zu halten.

Egal, für welche Art von Nebenjob man sich entscheidet - wer neben dem Studium arbeitet, muss einiges beachten. Nicht nur, dass vor lauter Arbeit das Studium nicht leidet, sondern auch dass der eigene Verdienst nicht mit Steuern, Bafög und Kindergeld kollidiert. Beim Bafög etwa darf das eigene Einkommen pro Jahr 4800 Euro nicht überschreiten, sonst reduziert sich die monatliche Überweisung des Bafög-Amtes.

Beim Kindergeld, das Studenten bis zum 25. Geburtstag beziehen können, gibt es dagegen seit Anfang 2012 eine für Studenten erfreuliche Neuregelung: Waren zuvor knapp 9000 Euro pro Jahr die Höchstgrenze, gibt es seitdem keine Einschränkungen mehr, wie viel Studenten verdienen dürfen, ohne Einbußen hinnehmen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie noch keine Ausbildung und kein Studium abgeschlossen haben - in diesen Fällen sind nur Minijobs oder Nebentätigkeiten bis 20 Stunden pro Woche erlaubt.

Steuerfreier Minijob

Unabhängig von Bafög und Kindergeld richtet sich die Frage nach der Höhe der Verdienstmöglichkeiten nach der Art des Jobs: Wer sich mit einem Minijob steuerfrei und ohne Sozialabgaben ein bisschen was dazuverdienen möchte, darf nicht mehr als 400 Euro brutto im Monat beziehen oder aber nur kurzfristig, also weniger als 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr, beschäftigt sein.

Überschreitet das monatliche Einkommen die 400-Euro-Grenze ist man in der Regel fest angestellt und braucht eine Lohnsteuerkarte. Eine Steuererklärung muss man deswegen nicht zwingend abgeben, aber wer nach Abzügen unter einem Verdienst von 8004 Euro pro Jahr bleibt, verschenkt dann Geld, das einem das Finanzamt sonst zurückzahlen würde.

Viele Studenten sind beispielsweise als Messehostess weder angestellt noch Minijobber, sondern selbstständig tätig. Sie brauchen eine Steuernummer und unter Umständen auch einen Gewerbeschein und sollten eine Einkommenssteuererklärung abgeben, sonst schätzt das Finanzamt, wie hoch die Summe der anfallenden Steuern ist.

Auch bei der Sozialversicherung gibt es Einkommensgrenzen: Beim Minijob müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden, beim Midi-Job von 400 bis 800 Euro werden reduzierte Einzahlungen in die Rentenversicherung fällig, ab 800 Euro dann 9,95 Prozent des Einkommens. Wer im Semester mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, zahlt außerdem in die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein und einen erhöhten Beitrag zur Krankenversicherung. Auch bei Praktika gilt die 400-Euro-Grenze, es sei denn sie sind als Pflichtpraktika Teil des Studiums.

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