Weiterführende Schulen:Was Sie zum Schulwechsel wissen müssen

An diesem Freitag bekommen die bayerischen Viertklässler die Zwischenberichte über ihre Leistungen, die Übertrittszeugnisse im Mai sind nicht mehr fern. Hier finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen zum Wechsel von der Grund- auf eine weiterführende Schule.

Von Matthias Kohlmaier

Was geht aus dem Zwischenbericht über die Leistungen hervor und welchen Einfluss hat er auf den anstehenden Schulwechsel?

Grundsätzlich gibt der Zwischenbericht für Viertklässler Ende Januar den aktuellen Leistungsstand wieder - mehr aber auch nicht. Das heißt: Entschieden ist damit noch nichts, Verbesserungen bis zum Übertrittszeugnis, das am 4. Mai 2015 ausgegeben wird, sind noch möglich.

Wie ist der Wechsel von der Grund- auf eine weiterführende Schule in Bayern geregelt?

Die magische Zahl: 2,33. Dieser Notendurchschnitt aus den Zensuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) ermöglicht Schülern in Bayern ohne weitere Hürden den Wechsel aufs Gymnasium; liegt der Notendurchschnitt bei 2,66, liegt die Eignung für eine weitere Schullaufbahn an der Realschule vor. Auch wenn das Übertrittszeugnis die Eignung für eine bestimmte Schulart feststellt, so gilt dies nur für einen Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr.

Das bedeutet: Hat ein Schüler zwar den Notendurchschnitt 2,33 erreicht, ist aber an die Realschule gewechselt, so kann er sich nicht auf das Übertrittszeugnis berufen, um ein Jahr später in die sechste Klasse eines Gymnasiums zu wechseln. Dieser Übertritt ist zwar grundsätzlich möglich. Aber nur dann, wenn der Schüler die fünfte Klasse an der Realschule bestanden und dabei für Mathematik, Deutsch und Englisch einen Gesamtnotenschnitt von 2,0 erreicht hat. Wird die Klasse bestanden, der geforderte Notenschnitt aber nicht erfüllt, so sind für den Wechsel aufs Gymnasium eine Aufnahmeprüfung sowie eine Probezeit notwendig.

Gibt es Sonderfälle?

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht bereits in der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht haben, kann bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen. Die Eignung für den Besuch von Gymnasium oder Realschule setzt für diese Schüler aber voraus, dass sie eine angemessene Zeit vor der Ausgabe des Übertrittszeugnisses den Unterricht im Fach Deutsch besucht haben. Was in dem Zusammenhang "angemessen" bedeutet, wird individuell entschieden.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der erforderliche Notendurchschnitt für den gewünschten Schultyp nicht erreicht worden ist?

Sind die Zensuren im Übertrittszeugnis nicht gut genug für zum Beispiel einen direkten Übertritt aufs Gymnasium, so bietet das bayerische Schulsystem noch die Möglichkeit des Probeunterrichts. Drei Tage lang nehmen die Schüler - meist in der zweiten Maihälfte - an der gewünschten Schule an einem speziellen Mathematik- und Deutschunterricht teil. Dort wird eine Mischung aus bekannten und neuen Informationen vermittelt, die am Ende des Tages jeweils in einem schriftlichen Test geprüft werden. Am dritten Tag werden die mündlichen Leistungen der Schüler beurteilt.

Schulempfehlung vs. Elternwille

Die Eltern bekommen wenige Tage nach dem Probeunterricht Bescheid, ob ihr Kind aus Perspektive der Schule für den Übertritt geeignet ist. Damit das der Fall ist, muss im Probeunterricht mindestens ein Notendurchschnitt von 3,5 (keine der beiden Noten darf eine 5 sein) in den Fächern Mathematik und Deutsch erreicht worden sein. Liegt der Durchschnitt bei 4,0 (Note 5 ist auch hier nicht erlaubt), liegt es im Ermessen der Eltern, ihr Kind gegen die Empfehlung der Schule dennoch einzuschreiben. Dafür müssen sie jedoch erst ein persönliches Gespräch mit den zuständigen Lehrern führen.

Wie handhaben andere Bundesländer den Schulwechsel?

Auch in Bayern hängt, wie beschrieben, nicht alles vom Übertrittszeugnis ab. Verglichen mit anderen Bundesländern hat hier die Empfehlung der Schule aber viel Gewicht. Unter anderem in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen entscheiden die Eltern allein, welches die beste Schule für ihr Kind ist.

Welche Herausforderungen stehen den Kindern bis zur Vergabe der Übertrittszeugnisse bevor und wie können Eltern sie auf dem Weg dahin begleiten?

In der vierten Klasse müssen die Schüler sehr viele Proben schreiben, testfreie Wochen gibt es kaum. Grundschullehrer und Schulpsychologe Robert Roedern rät daher, das Thema Übertritt bereits frühzeitig und behutsam anzusprechen, um unnötigen Stress zu vermeiden. Im SZ.de-Interview sagt Roedern: "Unter diesem Druck, der Sorge und Belastung, dass hier eine Entscheidung fürs Leben getroffen wird, stehen solche Gespräche unter keinem guten Stern." Eine unnötig hohe Erwartungshaltung zu formulieren, kann zu Ängsten und Nervosität beim Kind führen.

Aber selbst wenn der sofortige Schritt auf Gymnasium oder Realschule nach der Grundschule nicht klappt, so ist der Weg dorthin nicht für alle Zeiten verbaut. Das bayerische Schulsystem versteht die fünfte Jahrgangsstufe als "Gelenkklasse" mit der Zielsetzung, Schülern einen aufsteigenden Übertritt in die sechste Klasse zu ermöglichen. Oder wie es das Kultusministerium formuliert: "Das bayerische Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen und Möglichkeiten."

Linktipps:

Die Kollegen von der Zeit haben bayerische Grundschüler und deren Eltern auf dem Weg zum Übertrittszeugnis begleitet. Der Text stammt zwar aus dem Jahr 2010, hat aber inhaltlich nicht an Aktualität verloren.

Viele weitere Fragen zur Übertrittsphase und den Anforderungen an weiterführenden Schulen beantwortet das Kultusministerium auf seiner Homepage.

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