Studienfinanzierung:So können Studenten ihr Studium finanzieren

Studienfinanzierung: Essen gehen in der Mensa der TU München: Kredite, Stipendien, Nebenjobs oder doch Unterstützung von den Eltern? Viele Studenten müssen sparsam leben.

Essen gehen in der Mensa der TU München: Kredite, Stipendien, Nebenjobs oder doch Unterstützung von den Eltern? Viele Studenten müssen sparsam leben.

(Foto: Catherina Hess)

87 Prozent der Studenten bekommen Unterhalt von ihren Eltern. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Das muss man bei der Finanzierung beachten.

Von Felicitas Wilke

Im Oktober beginnt an den Hochschulen und Universitäten das Wintersemester. Es wird wieder teuer, denn neue Lehrbücher und Skripte müssen her, die Mieten in vielen Uni-Städten sind ohnehin horrend und das ein oder andere Feierabendbier sollte auch noch drin sein. 864 Euro pro Monat haben Studenten einer Studie des Studentenwerks zufolge im Durchschnitt. Was sind ihre wichtigsten Einnahmequellen? Welche Möglichkeiten haben sie, um sich etwas hinzuzuverdienen? Ein Überblick.

Das Geld der Eltern

87 Prozent der Studenten in Deutschland erhalten Unterhalt von ihren Eltern. Die Zahl hängt auch damit zusammen, dass Eltern in der Regel dazu verpflichtet sind, ihren Kindern die Ausbildung bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Der Bundesgerichtshof erklärte jedoch in einem Urteil vor drei Jahren, dass Eltern dies nur dann tun müssen, wenn ihre Kinder die Ausbildung "planvoll und zielstrebig" aufnehmen und in "angemessener Zeit" beenden. Mit anderen Worten: Langzeitstudenten sollten sich nicht nur auf das Geld von Mama und Papa verlassen.

Der Zuschuss vom Staat

Seit 1971 gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög. Es ist eine Kombination aus staatlichen Zuschüssen und zinslosem Darlehen und wird Studenten gewährt, deren Eltern sie nur begrenzt finanziell unterstützen können. Ob und in welcher Höhe Studenten das Geld vom Staat bekommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel, ob es sich um das Erststudium handelt, wie hoch ihr Vermögen und Einkommen ist - und vor allem: wie viel die Eltern verdienen.

Wenn beispielsweise ein Elternteil Alleinverdiener ist und das studierende Kind nicht mehr zu Hause wohnt, kann man etwa bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 20 580 Euro mit einer Vollförderung rechnen. Der maximale Förderbetrag liegt vom kommenden Wintersemester an bei 735 Euro im Monat. Gerade Studieninteressierte aus Mittelschichtsfamilien gingen oft davon aus, dass sie ohnehin kein Bafög bekommen, sagt Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Eine Teilförderung sei aber oftmals auch für sie drin. "Wer zweifelt, sollte sich auf jeden Fall erst im Bafög-Amt oder bei der Studienfinanzierungsberatung des Studentenwerks informieren", sagt Grob.

Der Studienkredit

Für Studenten, die kein Bafög erhalten, kann ein Studienkredit eine Option sein. Dabei erhalten die Studenten einen vorher festgelegten, monatlichen Betrag, den sie nach Ende ihres Studiums mit Zinsen zurückzahlen müssen. Etwa sechs Prozent der Studenten nutzen einen Kredit, die meisten haben sich für den vergleichsweise günstigen Studienkredit der staatlichen Förderbank KfW entschieden. Der effektive Jahreszins liegt dort bei 4,16 Prozent. Zahlen des Centrums für Hochschulentwicklung zeigen, dass die Zahl der abgeschlossenen Kreditverträge im Jahr 2015 um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückging.

Der Minijob

63 Prozent der Studenten arbeiten neben dem Studium, oftmals in Minijobs. Viele Tätigkeiten als Kellnerin, Kassierer oder Nachtportier werden auf 450-Euro-Basis ausgeschrieben. Das bedeutet, dass man maximal 450 Euro pro Monat verdient, dafür aber keine Steuern zahlen muss. Die Lohnsteuer und einen Beitrag zur Renten- und Krankenversicherung entrichtet der Arbeitgeber.

Der einzige Kostenpunkt, der für Minijobber entsteht, ist ein Teil des Beitrags zur Rentenversicherung. Er liegt bei 3,7 der insgesamt 18,7 Prozent; bei einem Verdienst von 450 Euro sind das 16,65 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vorrechnet. Studenten können darauf verzichten, in die Rentenkasse einzuzahlen, bekommen im Alter dann jedoch weniger Rente. Und: Wer als Minijobber seinen Beitragsanteil leistet, erwirbt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten oder Reha-Leistungen, sagt Dirk von der Heide von der DRV.

Eigenes Geld verdienen als Werkstudent oder Praktikant

Jobs als Werkstudent

Viele große Konzerne, aber auch Mittelständler ergänzen ihr Team immer wieder um Werkstudenten. Die Aufgaben reichen von Hilfstätigkeiten bis hin zu anspruchsvollen Aufträgen. Die Jobs sind begehrt, weil sie oft besser bezahlt werden als Minijobs und den Studenten die Möglichkeit bieten können, später eine feste Stelle im Unternehmen zu bekommen. Wer in Vollzeit an einer Hochschule eingeschrieben ist und dabei mehr als 450 Euro verdient, profitiert vom sogenannten Werkstudentenprivileg. Die Studenten müssen keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung zahlen, wie hoch der Verdienst auch sein mag. Das gilt aber nur, wenn sie nur bis zu 20 Stunden pro Woche neben der Uni arbeiten.

In Vollzeit dürfen sie nur dann für das Unternehmen tätig sein, wenn sie für höchstens drei Monate befristet eingestellt werden oder in den Semesterferien voll arbeiten. In die Rentenkasse müssen erwerbstätige Studenten, die mehr als 450 Euro verdienen, immer einzahlen. Verdient ein Student monatlich beispielsweise 900 Euro, gehen davon 84,15 Euro in die Rentenversicherung. Das sind 9,35 Prozent des Gehalts; der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil in der gleichen Höhe.

Das Praktikum

Die meisten Studenten absolvieren Praktika, um das Wissen aus der Uni in der Praxis anzuwenden und Kontakte zu knüpfen. Doch bezahlte Praktika können durchaus dazu beitragen, den Lebensunterhalt über einen gewissen Zeitraum zu finanzieren. Studierende Praktikanten sollten aber wissen, dass der Mindestlohn, anders als bei Minijobs, nur eingeschränkt gilt. So erhalten Studenten, die ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum machen, keinen Mindestlohn. Auch für freiwillige Praktika, die nicht länger als drei Monate dauern, gilt das Gesetz nicht.

Wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, das länger als drei Monate dauert, kann hingegen mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde planen. Vier Prozent der Praktikanten erhalten für ihre Arbeit gar kein Geld, zeigt der Praktikantenspiegel, eine jährliche Studie der Unternehmensberatung Clevis.

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