Niedersachsen:Gericht kippt zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer

  • Das Kultusministerium Niedersachsens verlangte von seinen Gymnasiallehrern, eine Stunde Unterricht pro Woche mehr zu halten. Nun hat ein Gericht diese Forderung als verfassungswidrig zurückgewiesen.
  • Für Ministerin Frauke Heiligenstadt ist das Urteil eine unerwartete Niederlage, die Lehrer und die Bildungsgewerkschaft GEW sind dagegen mit der Entscheidung sehr zufrieden.

Niederlage für das Kultusministerium

Die um eine Stunde erhöhte Unterrichtszeit für die niedersächsischen Gymnasiallehrer ist verfassungswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Sieben verbeamtete Gymnasiallehrer und zwei Schulleiter von Gymnasien hatten geklagt, hinter den Pädagogen stehen der niedersächsische Philologenverband und die Bildungsgewerkschaft GEW.

Auch mit der angehobenen Unterrichtsverpflichtung für Gymnasialdirektoren verstößt die Arbeitszeitenverordnung gegen das Grundgesetz, entschied das Gericht weiter. Die seit dem 1. August geltende Regelung sei unwirksam, weil sie gegen die Fürsorgepflicht und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Es sei nicht klar, warum Gymnasiallehrer anders behandelt würden als andere Lehrer, entschied das Gericht.

Die Streichung der ursprünglich für Lehrer vorgesehenen Altersermäßigung an allen Schulen sei dagegen rechtmäßig, entschied der 5. Senat. Das sei eine freiwillige Leistung des Dienstherrn, die aus haushaltsrechtlichen Erwägungen geändert werden könne. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Das Kultusministerium hätte zuvor die tatsächliche Belastung der niedersächsischen Lehrkräfte an Gymnasien ermitteln müssen, betonte das Gericht. Erst wenn die Arbeitsbelastung in einem transparenten Verfahren geklärt worden sei, lasse sich feststellen, ob es wirklich einen Rückgang der außerunterrichtlichen Verpflichtungen gebe, wie das Ministerium zur Begründung für die Erhöhung der Stundenzahl argumentiert habe.

Erfolg für die Lehrer

"Das Urteil ist ein Erfolg unserer Argumentation", sagte anschließend der Vorsitzende der GEW Niedersachsen, Eberhard Brandt. Jetzt komme es darauf an, dass der Landtag der Kultusministerin das Geld für die nun zusätzlich benötigten Stellen an den Gymnasien zur Verfügung stelle. Das Urteil zeige aber auch, dass es Handlungsbedarf gebe, die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte an anderen Schulformen zu reduzieren. "Dazu wollen wir mit der Landesregierung ins Gespräch kommen. Das betrifft auch die Altersermäßigung."

Als Reaktion auf die verordnete zusätzliche Arbeitsstunde hatten Niedersachsens Gymnasiallehrer 2014 damit begonnen, keine Klassenfahrten mehr zu unternehmen. Auf einen "Schulstreik", an dem Mitte Januar 2015 etwa 4000 Jugendliche teilgenommen hatten, reagierten das Ministerium und Lehrerverbände mit Verständnis, legten den Streit aber nicht bei.

Was Politiker zur Entscheidung sagen

Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) bezeichnete das Urteil als "bittere Niederlage". Im Haushalt fehlten nun etwa 40 Millionen Euro, etwa 750 zusätzliche Lehrstellen könnten nötig werden. Ihr Haus werde prüfen, ob dagegen vorgegangen werden könne, dass das Gericht keine Revision zugelassen habe.

Die FDP-Landtagsfraktion forderte die Ministerin zum Rücktritt auf. "Die Kultusministerin ist nicht mehr zu halten", sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Björn Försterling. Heiligenstadt habe die Stunde Mehrarbeit immer als "vertretbar" oder "zumutbar" abgetan. Nun sei endgültig klar, dass sie damit falsch liege.

Die Reaktion der Schüler

In einer Mitteilung zeigte sich der Landesschülerrat zufrieden, dass sich in dem Streit etwas bewegt. "Es ist schön, endlich Klarheit zu haben und nicht mehr warten zu müssen. Nun müssen die Lehrkräfte den Boykott (der Klassenfahrten, Anm. d. Red.) endlich beenden", wird Tjark Melchert, der stellvertretende Vorsitzende des Landesschülerrates, zitiert.

"Wir können es nicht tolerieren, dass einige Lehrkräfte weiter 'boykottieren' wollen, mindestens bis 2018. Das wären fünf Jahre ohne Fahrten und das darf es nicht geben. Das ist die halbe Schulzeit!", sagte die Vorsitzende des niedersächsischen Landesschülerrates, Daniela Rump. Zudem kritisierte sie die Gerichtsentscheidung, da das Gericht "in der Arbeitszeiterhöhung einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz" gesehen habe. "Wir finden eher, dass gegen diesen Grundsatz verstoßen wird, wenn bald wieder Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen mehr unterrichten müssen, als jene an allgemein bildenden Gymnasien."

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