Inklusion:"Jetzt ist es offiziell, dass ich nicht geistig behindert bin"

Schadenersatz-Klage eines Schülers gegen das Land NRW

Er musste elf Jahre lang gegen seinen Willen eine Förderschule besuchen: Nenad M.

(Foto: dpa)
  • Bis zu seinem 18. Lebensjahr musste Nenad M. eine Förderschule besuchen - gegen seinen Willen und über Jahre hinweg ohne jede Notwendigkeit.
  • Bei den jährlichen Überprüfungen seines Förderbedarfs hätte auffallen müssen, dass der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht mehr zutraf, hat das Kölner Landgericht entschieden.
  • Dem jungen Mann steht nun Schadenersatz zu, weil ihm Chancen auf eine frühzeitige Ausbildung und Verdienstmöglichkeit verbaut wurden. Seinen Hauptschulabschluss hat er inzwischen nachgeholt.

Von Susanne Klein

Fast elf Jahre lang musste er mit dem Fehler leben, und fast die ganze Zeit wusste Nenad M., 21, dass es ein Fehler war. Nur die Menschen, die über ihn zu entscheiden hatten, schienen es nicht sehen zu wollen: dass der angeblich geistig behinderte Junge ein "ganz normaler Mensch" ist, wie er von sich sagt. An diesem Dienstag aber bekommt der junge Mann, der bis zu seinem 18. Lebensjahr eine Kölner Förderschule mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" besuchen musste, doch noch recht: Das Landgericht Köln urteilte, dass ihm wegen "fehlerhafter Beschulung" Schadenersatz zusteht.

"Ich fühle mich gut, es freut mich, dass ich mein Recht bekommen habe. Jetzt ist es offiziell, dass ich nicht geistig behindert bin. Das gibt mir ein Gefühl von Freiheit", sagt Nenad M. der Süddeutschen Zeitung in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Gericht geht davon aus, dass er beim Besuch einer anderen Schule im Alter von 16 einen Schulabschluss abgelegt hätte. Zu einer anderen Haltung hätte es kaum kommen können: Nachdem M. knapp 18-jährig auf ein Berufskolleg wechselte, machte er dort seinen qualifizierten Hauptschulabschluss - als einer der Besten seiner Schule. Den Weg aufs Kolleg hatte ihm der Kölner Elternverein "Mittendrin" geebnet, der M. auch bei der Klage unterstützte. "Es gibt auch fragwürdige Diagnosen bei anderen Schwerpunkten, aber bei der geistigen Entwicklung ist eine Fehleinschätzung am gravierendsten", sagt die Vereinsvorsitzende Eva Thoms. Da in diesem Förderbereich kein Schulabschluss möglich ist, "führt er im weiteren Leben zwangsläufig in eine berufliche Sackgasse".

Zurzeit jobbt Nenad M. im Supermarkt und würde dort gerne eine Ausbildung anfangen

Der Kölner "Schule auf dem Sandberg" hätte bei der jährlichen Überprüfung des Förderbedarfs auffallen müssen, dass der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht mehr auf den Schüler zutraf, so das Gericht in seiner Begründung. Mit dem richtigen Förderschwerpunkt hätte M. früher den Hauptschulabschluss machen können. Stattdessen aber hatte die Förderschule den in Bayern ermittelten Bedarf sechs Jahre lang fortgeschrieben - laut Urteil ist das eine Amtspflichtverletzung.

Wie viel Schadenersatz das Land Nordrhein-Westfalen Nenad M. für diesen Fehler zu zahlen hat, will das Landgericht erst ermitteln, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Land kann zunächst Berufung einlegen. Es sei "schwer zu berechnen, was die Förderschule den jungen Mann gekostet hat", indem sie seine Chancen auf eine frühzeitige Ausbildung und Verdienstmöglichkeit verbaute, so Eva Thoms. Ihr Schützling hatte vor Gericht einen Verdienstausfallschaden von knapp 40 000 Euro angegeben und wegen seiner durch die falsche Beschulung erlittenen psychischen Schäden ein Schmerzensgeld von 20 000 Euro verlangt. Zurzeit jobbt Nenad M. im Supermarkt und möchte seinen Filialleiter davon überzeugen, ihn als Auszubildenden anzunehmen.

Sollte das Land gegen das Urteil Berufung einlegen, will der ehemalige Förderschüler "weiterkämpfen" - auch um anderen damit zu helfen. "Auf meiner Schule waren viele nur, weil sie sich vorher auf ihrer Regelschule nicht benommen haben. Weil sie aggressiv waren, hat man sie einfach in die geistige Entwicklungsschule gesteckt", so M.

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