Doktorarbeiten:Plagiatsexperte warnt vor bundesweiter Prüfstelle

Volker Rieble, einer der führenden Plagiatsexperten des Landes, rät vor einer zentralen Prüfstelle für Promotionen ab. Diese greife in das "Selbstverwaltungsrecht der Universitäten" ein. Im SZ-Gespräch nimmt Rieble außerdem die Düsseldorfer Fakultät gegen Kritik in Schutz.

Von Roland Preuß

Einer der renommiertesten deutschen Plagiatsexperten warnt vor einer bundesweiten Stelle zur Überprüfung fehlerhafter wissenschaftlicher Arbeiten. "Eine solche Prüfungsstelle ist schon rechtlich gar nicht möglich, sie wäre ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Universitäten", sagte Volker Rieble der Süddeutschen Zeitung. Rieble ist Jura-Professor an der Universität München und Autor des Standard-Werkes "Das Wissenschaftsplagiat".

Rieble wandte sich damit insbesondere gegen den früheren Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Ernst-Ludwig Winnacker, der die DFG als bundesweiten Ansprechpartner ins Gespräch gebracht und gefordert hatte, darüber hinaus bei der Nationalen Akademie der Wissenschaften eine zentrale Stelle für Prüfungen auf Plagiate einzurichten.

Rieble sieht eine solche Stelle als "Einfallstor für eine zentrale Steuerung der Wissenschaft durch die DFG". Wissenschaft müsse aber "dezentral" sein. Die Forschungsgemeinschaft ist der größte Drittmittel-Förderer für Vorhaben an den Hochschulen, allein 2011 verteilte sie mehr als zwei Milliarden Euro an Forscher. Diese müssen sich in der Regel um die Mittel bewerben. Damit entscheidet die DFG bereits heute weitgehend darüber, wo zu welchem Thema geforscht wird.

Rieble: Vorwurf an Fakultät ist "ehrenrührig"

Winnacker hatte zudem der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf vorgeworfen, sie wäre im Verfahren gegen die inzwischen abgetretene Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) "zutiefst befangen" gewesen und hätte deshalb das Verfahren abgeben müssen.

Rieble widerspricht auch diesem Urteil. Eine ganze Fakultät könne gar nicht befangen sein, sondern nur einzelne Personen, sagte er. "Eine Behörde, die Fehler macht, muss diesen auch selbst korrigieren - das ist gängiger Standard." So müsse ein Amt, das zu Unrecht Subventionen bewilligt habe, dies selbst widerrufen. "Das ist ein fundamentales Rechtsstaatsprinzip." Der Jura-Professor bezeichnete den Vorwurf an die Fakultät als "ehrenrührig". Was vor 30 Jahren in der Fakultät war, halte heute kein Fakultätsmitglied mehr von einem klaren Urteil ab.

Schavan hatte ihre Doktorarbeit vor 33 Jahren in Düsseldorf eingereicht. Der Rat der Fakultät hatte die Arbeit am 5. Februar als Plagiat eingestuft und Schavan den Doktortitel aberkannt.

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