Digitalpakt:Länder stoppen Grundgesetzänderung

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Die Konferenz der Ministerpräsidenten will den Entwurf zur geplanten Grundgesetzänderung überarbeiten lassen. (Foto: dpa)
  • Die geplante Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern ist vorerst gestoppt.
  • Das entschieden die Ministerpräsidenten, auf ihrer Konferenz stimmten alle 16 Länder dafür.
  • Nun soll sich ein Vermittlungsausschuss mit der vom Bundestag bereits abgesegneten Grundgesetzänderung befassen.

Der Schritt hatte sich abgezeichnet. Noch vor dem Kultusministertreffen am Donnerstag, bei dem es um die Grundgesetzänderung für den Digitalpakt gehen sollte, haben die Ministerpräsidenten entschieden: Das Grundgesetz wird vorerst nicht geändert, obwohl sich der Bundestag mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen hatte.

Die Grundgesetzänderung sollte das bisherige Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung lockern und es so dem Bund ermöglichen, den Ländern trotz deren Zuständigkeit für den Bildungsbereich Mittel für eine bessere IT-Ausstattung von Schulen zur Verfügung zu stellen. Gleiches soll dann auch für den öffentlichen Nahverkehr und den sozialen Wohnungsbau gelten.

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Bei den geplanten Investitionen in die Bildung stören sich viele Länder vor allem an einem Zusatz, der erst kurz vor der Abstimmung im Bundestag aufgenommen wurde. Demnach sollen die Länder ab 2020 die Hälfte der Kosten tragen, wenn der Bund sie hinsichtlich der Schulen finanziell unterstützt. Laut Linken-Politiker Helmut Holter, zuständiger Minister Thüringens und Präsident der Kultusministerkonferenz, war dies nicht abgesprochen. "Das geht so nicht. Das ist einfach ungeschickt und frech gegenüber den Ländern", sagte Holter.

Wie es aus Koalitionskreisen hieß, hatten die Haushälter von Union und SPD den Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen "schlanken Fuß" machen können und vor allem der Bund zahlt. Beim fünf Milliarden schweren und weiterhin unumstrittenen Digitalpakt dagegen soll die Kostenaufteilung 90 zu 10 sein.

Baden-Würtembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), Kritiker der Grundgesetzänderung, hatte bereits am Mittwochmorgen dem Bund die Zuständigkeit für Bildungsfragen erneut abgesprochen. "Der Bund hat gar keine Kompetenz. Aber er hat auch gar keine Ahnung davon", sagte Kretschmann im ZDF- Morgenmagazin.

Es geht um die "Zukunft des Föderalismus"

Am 14. Dezember hätte der Bundesrat der Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssen. Nach Kritik aus den Ländern zeichnete sich aber seit einigen Tagen ab, dass eine entsprechende Mehrheit nicht zustandekommen würde. Die Länder streben nun ein Vermittlungsverfahren an, alle 16 Bundesländer stimmten dafür.

Ziel sei es, den Entwurf des Bundestages grundlegend zu überarbeiten. Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die "Zukunft des Föderalismus". In Regierungskreisen hieß es, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen.

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