Zwölf Stämme:Sekten-Erzieherin soll Haftstrafe annehmen

Zu Beginn eines Berufungsprozesses wegen Prügelstrafen bei der Sekte "Zwölf Stämme" hat das Landgericht Augsburg einer Erzieherin die Rücknahme der Berufung und somit das Akzeptieren einer Haftstrafe empfohlen. Richter Lenart Hoesch begründete dies am Mittwoch damit, dass es neue Vorwürfe aus Bremen gegen die Angeklagte gebe. Es könne daher günstiger für die 56-Jährige sein, das Urteil des Amtsgerichtes Nördlingen vom Januar anzunehmen. Damals war die Frau zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie in der Sekten-Gemeinschaft im nordschwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen sechs Kinder geprügelt haben soll. Um was es bei den neuen Vorwürfen aus Norddeutschland im Detail geht, sagte Richter Hoesch nicht. Er bemerkte nur, dass die Vorwürfe nach Aktenlage nicht "ganz ohne" seien.

Die "Zwölf Stämme" sehen Rutenschläge als übliche Erziehungsmethode für Kinder im Alter bis etwa 14 Jahren an. Ins Rollen kamen die Ermittlungen, als die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder wegen der Prügelvorwürfe aus der Gemeinschaft holte. Seitdem gab es bereits mehrere Strafverfahren gegen Sektenmitglieder, die jedoch noch nie zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung führten. Für den Berufungsprozess gegen die 56-Jährige sind zwei Verhandlungstage eingeplant.

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