Süddeutsche Zeitung

Zwölf Stämme:Gerichtschef zeigt Sekte nach Nazivergleich an

  • Während einer Demonstration haben Mitglieder der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" Vergleiche zur Nazizeit angestellt - und einen Zusammenhang zum Nördlinger Amtsgerichtsdirektor hergestellt.
  • Dieser hat jetzt Strafanzeige gegen die umstrittene Sekte gestellt - wegen Beleidigung.

Nazivergleiche auf einer Demonstration

Das will sich der Nördlinger Amtsgerichtsdirekor nicht gefallen lassen: Bei einer Demonstration der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" ist es zu einem Vergleich mit der Nazizeit gekommen und ein Zusammenhang zu Helmut Beyschlag hergestellt worden. Einem Bericht der Augsburger Allgemeinen zufolge war auf den Plakaten zu lesen: "1939: Auch du gehörst dem Führer." Sowie: "Heute: Auch du gehörst dem Staat". Außerdem auf dem Schild abgebildet: Behördenleiter Beyschlag.

Dieser hat nun Strafanzeige gegen die wegen Prügelvorwürfen umstrittene Sekte gestellt. Es werde nun ein Verfahren wegen Beleidigung geprüft, bestätigte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai, am Mittwoch einen Bericht der Augsburger Allgemeinen.

Mitglieder der Glaubensgemeinschaft hatten im Mai bei einem großen Kinderfest in Nördlingen gegen das Vorgehen der Behörden gegen die "Zwölf Stämme" demonstriert, dabei wurde der Vergleich zu 1939 hergestellt und auch Beyschlag einbezogen. Laut Nickolai werden nun auch verteilte Flugblätter geprüft.

Weitere Verfahren gegen die Glaubensgemeinschaft laufen

Hintergrund ist, dass die Polizei im September 2013 etwa 40 Kinder aus den Gemeinschaften der "Zwölf Stämme" im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt hatte, nachdem es immer wieder Vorwürfe der Züchtigung der Kinder gab. Teilweise konnten Kinder später zwar zu ihren Eltern zurückkehren, beim Amtsgericht Nördlingen laufen aber immer noch mehrere Sorgerechtsverfahren. Die Sekte kritisiert dabei auch die lange Verfahrensdauer. Zudem gibt es nach Angaben von Nickolai auch noch laufende Strafermittlungen wegen der Prügelvorwürfe.

Nach der Demonstration beim sogenannten Stabenfest in Nördlingen hat auch das Landratsamt Donau-Ries ein Verfahren gegen Sektenmitglieder eingeleitet. Da die Teilnehmer bei ihrem Protest den zugewiesenen Standort verlassen hätten, werde ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht geprüft, sagte ein Sprecherin der Behörde am Mittwoch.

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