Zwangsruhestand für Politiker:Gericht bestätigt Altersgrenze

Gerichtsgebäude an der Prielmayerstraße 5 in München, 2005

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München. Hier wurde nun die Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister bestätigt.

(Foto: lok)

Wer Bürgermeister oder Landrat werden will, darf nicht älter als 65 Jahre alt sein - der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Altersgrenze nun bestätigt. Doch so schnell wollen die Kläger nicht aufgeben.

Bürgermeister und Landräte müssen in Bayern auch weiterhin mit Erreichen des Pensionsalters in Rente gehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf am Mittwoch eine Klage gegen die geltende Regelung.

Bayerns höchste Richter entschieden, dass hauptberufliche Rathauschefs und Landräte wie schon bisher nicht mehr kandidieren dürfen, wenn sie das Rentenalter erreicht haben. Landtags-Senior Peter Paul Gantzer (74) von der SPD und sechs Fraktionskollegen hatten die Altersgrenze zu Fall bringen wollen.

Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal (SPD) gehört zu den Verlierern der vom Verfassungsgerichtshof bestätigten Altersbeschränkung. Der 65-Jährige sagte, seine Geschäftsgrundlage hätte sich durch ein anderes Urteil zwar positiv ändern können, aber "als ich angetreten bin, war klar, dass ich aufgrund meines Alters nur einmal dieses Amt ausüben kann." Rosenthal sollte nach dem Willen seiner Parteikollegen im Stadtrat 2014 erneut kandidieren.

Das Verfassungsgericht bestätigte auch, dass die vom Landtag bereits beschlossene Anhebung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre erst bei der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 und nicht schon bei der kommenden Wahl 2014 gilt. Zwei Mitglieder des neunköpfigen Gremiums gaben hierzu allerdings ein Sondervotum ab. Sie halten die Übergangsregelung für verfassungswidrig.

Ehrenamtliche Bürgermeister sind von der Altersgrenze nicht betroffen, sie dürfen sich seit jeher auch nach ihrem 65. Geburtstag erneut auf den Chefsessel im Rathaus wählen lassen. Dies hält der langgediente Parlamentarier Gantzer für eine Ungleichbehandlung.

Gerichtspräsident Karl Huber machte in seiner Urteilsbegründung dagegen deutlich, dass ehrenamtliche Bürgermeister deutlich weniger zu tun hätten, weil sie Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern vorstehen. Hauptberuflichen Rathauschefs werde hingegen "ein erhebliches, den Durchschnitt übersteigendes Maß an Arbeitseinsatz, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit" abverlangt, sagte Huber. Es sprächen daher gewichtige Gründe dafür, "dass die Altersgrenze wegen der beruflichen Anforderungen gerechtfertigt ist".

"Bevormundung der Wähler"

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Das Gericht hat die Auffassung bestätigt, dass hauptamtliche Bürgermeister oder Landräte mit anderen Staatsdienern gleich behandelt werden können", sagte er. "So gelten für alle die gleichen Pensionsgrenzen." Der Vorwurf der Altersdiskriminierung sei damit vom Tisch.

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Jakob Kreidl, zeigte sich dagegen enttäuscht. Er kritisierte eine Bevormundung der Wähler durch die Altersgrenze. Diese müssten selbst entscheiden, ob sie einen jungen oder alten Bürgermeister wollten. "Nicht nur die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, sondern auch die Leistungsfähigkeit im Alter", sagte er.

Gantzer kündigte nach dem Urteil an, weiterkämpfen zu wollen. Allerdings könnten nur Betroffene vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er überlege daher, ob er sich zur Landratswahl in München aufstellen lasse und nach der Abweisung dagegen klage. Auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof werde er prüfen.

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