Zollfahndung:Zu heiße Ware

Wenn es um beschlagnahmtes Geld aus Drogengeschäften geht, muss der Zoll dies meist zurückgeben. In einem Fall blieben die Ermittler hartnäckig - und bekamen Recht.

Florian Fuchs

Dem Pärchen das Geld wieder zurück zu überweisen, das kam für die Zollfahnder aus München und Nürnberg überhaupt nicht in Frage. 132.500 Euro hatten Polizisten im Jahr 2008 bei einer Routinekontrolle des albanischen Paares gefunden, unter den Radkästen ihres Autos. Geld für Drogendeals, da waren sich die Zollfahnder sicher.

Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig.

Die Zollbeamten freuten sich - ein albanische Pärchen konnte sie mit ihrer Geschichte nicht täuschen. 132.500 Euro wurden konfisziert. (Archiv)

(Foto: dpa)

Doch die Beschuldigten stritten alles ab, es gab keine Beweise, die beiden saßen nur ein paar Tage in Untersuchungshaft. Normalerweise muss der Zoll das Geld in solchen Fällen wieder zurückgeben. Diesmal jedoch blieben die Fahnder hartnäckig - bis das Landgericht Ingolstadt jetzt schließlich ein Urteil fällte, das es so deutschlandweit bisher nur ganz selten gegeben hat.

Es war eine ziemlich abenteuerliche Geschichte, die der Mann und die Frau den Polizisten bei der Routinekontrolle in Beilngries im Landkreis Eichstätt auftischten: Das albanische Pärchen mit italienischem Wohnsitz in einem Kombi mit französischer Zulassung gab zu Protokoll, sich gerade auf dem Weg nach Belgien zu befinden, um in Brüssel zu heiraten.

Jetzt sind die Beamten der Inspektion Beilngries durchaus nicht abgeneigt, international zu denken. Dass das Pärchen aber mit gefälschten Papieren unterwegs zur Hochzeit war, kam ihnen dann doch ein wenig spanisch vor. Also schauten sie sich den Wagen genauer an und wurden in Hohlräumen der Radkästen fündig.

Das Problem war bloß: Den Beschuldigten war nichts nachzuweisen. Sie gaben vor, keine Ahnung von dem Geld zu haben. Das Verfahren wurde eingestellt. "Und meistens ist hier Schluss, das Geld müssen wir wieder zurückgeben", sagt Christian Schüttenkopf, Sprecher des Zollfahndungsamts München. Wo es keine Beweise und keine Täter gibt, da gibt es keine Konfiszierung.

Diesmal jedoch klemmten sich die Zollfahnder dahinter und ermittelten weiter. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt leitete ein Verfahren gegen Unbekannt ein. Der Verbindungsmann des Zolls in Rom teilte mit, dass der Mann und die Frau in Italien schon mehrfach wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden waren.

Und so kam das Landgericht schließlich zu der Überzeugung, dass das albanische Pärchen nicht auf dem Weg zu einer Hochzeit war, sondern in Belgien oder den Niederlanden Drogen kaufen wollte - und zwar im Auftrag eines unbekannt gebliebenen Dritten. Obwohl es keine eindeutigen Beweise gibt, darf der Freistaat das Geld auf Grundlage dieses Urteils nun einziehen.

In Deutschland hat es bisher nur 28 ähnliche Fälle gegeben, in Bayern in den vergangenen 15 Jahren nur zwei. Die Zollfahnder wollen das ändern, sie haben inzwischen gezielt eine eigene Abteilung zur Vermögensabschöpfung aufgebaut. "Wir wollen künftig verstärkt solche Verfahren anstrengen", sagt Schüttenkopf.

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