Süddeutsche Zeitung

Zeugin im Mollath-Prozess:Urteil "eilig diktiert" - wegen Urlaubsplänen

Petra H. saß als beisitzende Richterin an der Seite von Otto Brixner, als im Jahr 2006 das Urteil über Gustl Mollath gesprochen wurde. Im Wiederaufnahmeverfahren erklärt sie, wie schnell es damals gehen musste. Und warum.

Von Ingrid Fuchs, Regensburg

  • Vor dem Landgericht Regensburg sagen im Prozess gegen Gustl Mollath am Freitag zwei Richter als Zeugen aus. Die Zeugenaussage des umstrittenen Richters Otto Brixner wird verschoben.
  • Eine Beisitzende Richterin beklagt, dass Mollath damals jede Hilfe verweigert habe.
  • Ein Nürnberger Amtsrichter hat nur noch "rudimentäre Erinnerungen" an die Verhandlung. Mollath befragt den Zeugen selbst zu einer umstrittenen Aussage.

Beisitzende Richterin hat Urteil "eilig diktiert"

Petra H. saß als beisitzende Richterin an der Seite von Otto Brixner, als im Jahr 2006 das Urteil über Gustl Mollath gesprochen wurde. Am fünften Verhandlungstag des Wiederaufnahmeverfahrens gegen den 57 Jahre alten Nürnberger sagt die pensionierte Richterin vor dem Landgericht Regenburg aus. Wirklich erinnern kann sie sich nach nach eigener Aussage nach acht Jahren allerdings nicht mehr. Viele Details, die im damaligen Urteil stehen, kann sie heute nicht mehr erklären.

Richterin Elke Escher will von H. wissen, wer das Urteil verfasst habe. Die 67-Jährige antwortet: "Ich hab es in aller Eile diktiert." Es musste schnell gehen, sie fuhr gleich darauf in einen schon lange gebuchten Urlaub, das fertige Urteil habe sie gar nicht mehr gesehen.

Was für die Richterin am Fall Mollath auffällig war

Mollath habe in dem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg gar nicht wirklich über die eigentlichen Vorwürfe ihm gegenüber reden wollen, erzählt Petra H.. Ihm sei es vielmehr um die Schwarzgeldvorwürfe gegangen, diese habe er dauernd thematisieren wollen - sei dabei aber meist unterbrochen worden. Auch zur Person des Angeklagten selbst hat H. eine klare Erinnerung.

"Mollath war der einzige, der alles verweigert hat - das ist ja bis heute noch so, so weit ich weiß", antwortet H., als sie nach Auffälligkeiten gefragt wird. Das Landgericht Nürnberg habe zu der Zeit über viele Unterbringungen entscheiden müssen. Ziel sei es immer gewesen, "die Betroffenen so unterzubringen, dass sie möglichst schnell wieder rauskommen." Bei Mollath sei das nicht möglich gewesen. "Er war der Auffassung, dass er vollkommen normal ist anscheinend. Er hat sich von uns nur verfolgt gefühlt. Das war das Ungewöhnliche, dass man gar nicht zu ihm vordringen konnte, was aus unserer Sicht empfehlenswert für ihn gewesen wäre." Bei Menschen, die eine psychische Störung haben, sei das wahrscheinlich häufig, sagt H. "Aber dass jemand bei allen Versuchen, mit ihm darüber zu sprechen, so unzugänglich ist", das habe sie nur in diesem Fall so erlebt.

Was die Zeugin über Brixners Kontakte sagt

Vor dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags hat H. im vergangenen Jahr von einer Begegnung erzählt, die für heftige Kritik an Richter Otto Brixner gesorgt hat. Der habe kurz vor Beginn der Hauptverhandlung einen Mann vor dem Eingang begrüßt, den er von früher kenne: Martin M., den neuen Mann von Mollaths Exfrau. War der Richter dadurch beeinflusst? Die pensionierte Richterin wiegelt ab. Es komme vor, dass man Prozessbeteiligte kennt und Brixner sei ganz normal damit umgegangen. Er sagte ihr damals, dass er M. nur begrüßt, aber nicht lange mit ihm gesprochen habe. Sie gehe davon aus, dass dass stimmt, betont H., Brixner "ist kein Mensch, der Winkelzüge macht".

Amtsrichter konnte nicht über Unterbringung entscheiden

Zuvor hat Armin E. ausgesagt. Er war Richter im Ausgangsverfahren gegen Mollath am 22. April 2004 und hatte damals dessen stationäre Begutachtung angeordnet. In dem damaligen Verfahren weigerte sich Mollath, mit dem Gutachter zu sprechen. Auf die Anregung eines Sachverständigen, der ihm eine gravierende psychische Störung attestiert hatte, entschied der Amtsrichter, Mollath zwangsbegutachten zu lassen. Im Protokoll steht dazu: "Dies war das einzige Mittel, um die Begutachtung zu erreichen."

In dem Gutachten hieß es, dass eine Schuldunfähigkeit Mollaths anzunehmen sei - und damit eine Unterbringung nach §63 im Maßregelvollzug möglich. Der Fall wurde deshalb an das Landgericht Nürnberg-Fürth weitergeleitet, weil das Amtsgericht nicht über eine Unterbringung entscheiden könne, sagt der Zeuge.

Mollath weckt Erinnerungen beim Zeugen

Richterin Elke Escher liest aus dem Protokoll vor und fragt an mehreren Stellen nach, ob der Zeuge mehr dazu sagen könne. Doch die Erinnerung des Zeugen kommt nicht zurück. Immer wieder werden Schilderungen von Mollaths Exfrau zu den Vorfällen von damals vorgetragen. Darunter auch eine Begründung, warum Mollath stets die Jalousien seines Hauses unten gehabt habe. Mollath hört aufmerksam zu und schüttelt immer wieder ungläubig den Kopf.

Nach der Befragung durch Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl und Verteidiger Gerhard Strate mischt sich Mollath selbst ein und bittet höflich, einige Fragen stellen zu dürfen. Er schildert dem Richter mehrere Szenen, die er ihm auch im Verfahren erzählt habe. Erst jetzt fallen dem Zeugen wieder Details ein. Mollath geht es vor allem um die angebliche Aussage von ihm, er wolle aus dem Rechtsstaat austreten. Ob es möglich wäre, dass eine andere Aussage von ihm so - missverständlich - zusammengefasst worden sei? Der Zeuge hält das zumindest nicht für unmöglich.

Aussage von Richter Brixner verschoben

Mit großer Spannung wurde am Freitag noch die Aussage des pensionierten Richters Brixner erwartet. Er hatte im Jahr 2006 den Vorsitz bei dem Prozess gegen Gustl Mollath am Landgericht Nürnberg inne. Doch sein Auftritt wurde aus zeitlichen Gründen verschoben. Er soll nun am 17. Juli als Zeuge vor dem Regensburger Landgericht aussagen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2041655
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/afis
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.