Würzburg:Rechtsextremisten zu Haftstrafen verurteilt

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Die beiden Männer hatten einen 64-Jährigen in einem Regionalzug in Unterfranken attackiert. Körperverletzung war aber nicht das einzige, was ihnen vor Gericht vorgeworfen wurde.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Zwei Rechtsextremisten, die einen Fahrgast in einem Regionalzug in Unterfranken mit Schlägen schwer traktiert haben, sind am Mittwoch am Amtsgericht Würzburg zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurden sie der gefährlichen Körperverletzung sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die beiden 35 und 40 Jahre alten Männer hatten der Anklage zufolge mithilfe einer Musikbox lautstark Musik im Abteil gehört.

Ein 64-jähriger Mann aus dem Kreis Main-Spessart, der sich ebenfalls in dem Zug von Würzburg nach Lohr befand, hatte diese Musik als rechtsextrem wahrgenommen und die Männer aufgefordert, diese auszumachen. Dies hatten die beiden laut Anklage zum Anlass genommen, mehrere Minuten lang abwechselnd auf den 64-Jährigen einzuschlagen. Dieser war zunächst zu Boden gegangen, hatte sich aber wieder aufraffen können. Daraufhin war er von den beiden erneut mit Schlägen schwer attackiert worden. Der 64-Jährige erlitt mehrere Brüche im Schädelbereich und musste mehrere Tage lang stationär behandelt werden. Beide Männer räumten die angeklagten Vorwürfe im Prozess ein.

Körperverletzung war nicht das einzige, was den beiden vor dem Schöffengericht am Amtsgericht vorgeworfen wurde. Die beiden Männer aus Sachsen befanden sich im Juli 2019 auf einer Zugreise nach Franken. Am Nachmittag riefen die beiden alkoholisierten Männer in Nürnberg laut Anklage abwechselnd "Sieg" und "Heil". Von dort fuhren sie weiter, wurden ungebührlichen Verhaltens wegen aber des Zuges verwiesen und mussten den ICE in Würzburg verlassen. Dort präsentierte laut Anklage einer der beiden seinen nackten Oberkörper mit einem verbotenen "Blood Honour"-Kennzeichen. Einer der beiden Angeklagten hat verzichtet, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das andere Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 09.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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