Revisionsverfahren nach Tod eines Babys:Gutachterin attestiert Angeklagtem narzisstische Züge

Revisionsverfahren nach Tod eines Babys: ´Justizzentrum Würzburg" steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht.

´Justizzentrum Würzburg" steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Der 25-Jährige soll das acht Monate alte Baby seiner Freundin misshandelt und erstickt haben, weil er sich durch das Kind gestört fühlte. Dafür wurde er bereits 2021 verurteilt, Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind aber in Revision gegangen.

Im Revisionsverfahren um den gewaltsamen Tod eines Babys in Unterfranken hat eine psychiatrische Sachverständige dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert. Zudem weise der 25-Jährige narzisstische Züge auf, sagte die Gutachterin am Donnerstag vor dem Landgericht Würzburg.

Das Gericht hatte den Angeklagten in erster Instanz am 22. Februar 2021 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt. Der Mann soll das acht Monate alte Baby seiner Freundin kurz vor Weihnachten 2019 im Raum Gemünden am Main misshandelt und erstickt haben, weil er sich durch das Kind gestört fühlte. Der 25-Jährige hatte dies stets bestritten. Das Landgericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Verdächtige den Jungen schon mehrfach in den Wochen vor dem Tod schwer misshandelt hat.

Nach dem Urteil waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Revision gegangen. Später hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall zurück ans Landgericht verwiesen. Es sei nicht sicher geklärt, ob der Angeklagte das Baby nicht doch gezielt getötet hat - und daher vielleicht Mord statt Totschlag vorliege. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Mann auch wegen Mordes angeklagt.

Der Verteidiger hatte sich in seinem damaligen Plädoyer für eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags plädiert. Nach dem Urteil waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Revision gegangen. Da am Donnerstag die Beweisaufnahme abgeschlossen wurde, könnten Plädoyers und Urteil nun am 14. Oktober folgen.

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