Vorwurf der fahrlässigen KörperverletzungBaby bei Hitze im Auto gelassen – Vater zu Geldstrafe verurteilt

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Der Angeklagte (l) sitzt neben seinem Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer im Sitzungssaal des Amtsgerichts und verdeckt sein Gesicht mit einer Tasche.
Der Angeklagte (l) sitzt neben seinem Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer im Sitzungssaal des Amtsgerichts und verdeckt sein Gesicht mit einer Tasche. Foto: Angelika Resenhoeft/dpa

Der damals 40-Jährige wollte in einem Möbelgeschäft einen aufblasbaren Pool kaufen und ließ den fünf Monate alten Säugling zurück. Polizeibeamten warfen ein Fenster ein und befreiten das verschwitzte und rot erhitzte Baby aus dem geparkten Fahrzeug.

Weil er im Hochsommer sein fünf Monate altes Baby während eines Einkaufs im Auto gelassen hat, ist ein Vater vor dem Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat in Einklang mit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als fahrlässige Körperverletzung.

Der zum Tatzeitpunkt 40-jährige Mann hatte den schlafenden Säugling im Juli 2024 mittags bei etwa 24 bis 28 Grad Außentemperatur mit leicht geöffneten Scheiben im Auto zurückgelassen, um in einem Möbelgeschäft einen aufblasbaren Pool zu kaufen. Er hatte zuvor alkoholhaltige Cocktails getrunken.

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Eine Passantin entdeckte nach einiger Zeit das inzwischen schreiende Baby und alarmierte die Polizei. Die Beamten warfen ein Fenster ein und befreiten das verschwitzte und rot erhitzte Baby nach schätzungsweise 30 Minuten. Das Kind hatte bei einer Körpertemperatur von 38 Grad inzwischen eine beginnende Hitzeerschöpfung erlitten. Es erlitt keine bleibenden Schäden.
Wie eine Sachverständige Rechtsmedizinerin darlegte, kann ein Hitzetod generell schon innerhalb einer Stunde eintreten.

Säuglinge hätten noch keine ausgereifte Temperaturregulierung.
Die Verhandlung zeigte, dass sich der Vater der tatsächlichen Gefahr für sein Baby nicht bewusst gewesen war. Er zeigte sich während der Verhandlung sichtbar emotional bewegt und reuig. „Es war einfach Dummheit“, sagte er selbst. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Anklageschrift hatte in der Tat zunächst Aussetzung und Vorsatz gesehen, was zu einer höheren Strafe geführt hätte. Nachdem alle Zeugen gehört waren, schwenkte der Staatsanwalt aber auf grob fahrlässige Körperverletzung um. Der Prozess dauerte nur wenige Stunden. Er hatte ursprünglich bereits im Mai 2025 begonnen, war damals aber aufgrund fehlender Zeugen und wegen Terminproblemen ausgesetzt worden.

Immer wieder warnt die Polizei davor, bei Hitze Kinder oder Tiere in Autos zurückzulassen. Diese heizten sich auch bei geringeren Temperaturen schnell auf und könnten zu tödlichen Fallen werden.

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