Würzburg:JVA-Beamter muss wegen Bestechlichkeit in Haft

  • Ein JVA-Beamter muss wegen Bestechlichkeit für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, das hat das Landgericht Würzburg entschieden.
  • Der 54-Jährige hatte Handys ins Gefängnis geschmuggelt. Er gab an, aus Mitleid und Sympathie für die Gefangenen gehandelt zu haben.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Der Justizvollzugsbeamte hatte angegeben, aus Mitleid und Sympathie für die Häftlinge gehandelt zu haben. Deswegen habe er Handys hinter die Gefängnismauern geschmuggelt. Genutzt hat es ihm wenig. Wegen Bestechlichkeit in elf Fällen hat das Landgericht Würzburg den 54-Jährigen am Dienstagabend zu insgesamt viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Und es werden nach der Verhandlung Fragen offen bleiben. So hatte ein JVA-Häftling im Zeugenstand angegeben, dass es auch nach der Verhaftung des angeklagten Beamten kein Problem gewesen sei, als Gefangener in der Justizvollzugsanstalt weiter an begehrte Dinge zu kommen. Handys? Kein Problem. Insofern wäre der festgenommene Beamte zwar der Beweis, dass die Mauern der Würzburger Vollzugsanstalt durchlässig waren. Allerdings wäre seine Festnahme keineswegs eine Garantie, dass dies in Zukunft nicht passiert.

Nun, das sei seine Sicht der Dinge, hatte der Staatsanwalt dem Häftling - der sich demnächst in der Sache selbst vor Gericht verantworten muss - nach dessen Aussage entgegengehalten. Völlig unglaubwürdig hatte sich die Behauptung des Häftlings allerdings nicht angehört. So bekam man offenkundig einen ebenso tiefen wie ungewöhnlichen Einblick in die Welt des Vollzugswesens, als sich der inhaftierte Schönheitschirurg über die Usancen hinter Mauern äußerte.

So habe er selbst immer von einem "Schutzengel" gesprochen, den er im Gefängnis habe. Ansprechpartner außerhalb hatte er genug, immerhin war er hinreichend mit Kommunikationsmitteln ausgerüstet. Offenbar nicht nur er. In einer abgefangenen SMS schrieb er einem Vertrauten, dass er in der JVA natürlich wie jeder andere Häftling über "technische Hilfsmittel" verfüge.

Wie so etwas vonstatten ging? Nun, erstens führe er mit allen JVA-Angestellten ein auf gegenseitiges Vertrauen basierendes Verhältnis, gute Gespräche seien da eher die Regel als die Ausnahme. Zweitens habe er Wünsche stets konspirativ an geeigneter Stelle hinterlegt. Und drittens gebe es einen Gegenstand, von dem jeder wisse, dass dieser eine Art Briefkasten in der Zelle sei, in dem Päckchen hinterlegt werden, wenn auch ohne Angabe eines Absenders: der Zellenmülleimer.

Da lagen, wenn er Hilfsmittel orderte, hernach stets seine Wünsche bereit. Er habe nicht nur Handys bekommen, auch mal eine Salami oder Badelatschen. Und wie gesagt: Dass man auch nach der Festnahme des JVA-Beamten Handys bekomme, das wollte er als Zeuge schon erwähnt haben.

Auch ein leitender Angestellter der JVA hatte als Zeuge vor Gericht aussagen müssen. Ob denn JVA-Beamte kontrolliert würden, wollte der Richter wissen. Nein, das würde viel zu lange dauern, antwortete der Führungsbeamte. Auch würde gegenseitiges Misstrauen den Betrieb zusätzlich erschweren. Wie er sich erklären könne, dass - falls die Aussage des Häftlings im Zeugenstand stimme - nach der Verhaftung des schmuggelnden Beamten weiterhin Handys im Umlauf sind? Es gebe da viele unterschiedliche Wege, antwortete der Beamte, unter anderem "Körperöffnungen". Das mache es sehr schwer, dergleichen zu verhindern.

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