Prozess in Würzburg:ICE gefährdet: Corona-Gegner erhält Haftstrafe

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Die Angeklagte und der Angeklagte sitzen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal in Würzburg.
Die Angeklagte und der Angeklagte sitzen vor Prozessbeginn im Gerichtssaal in Würzburg. (Foto: Angelika Resenhoeft/dpa)

Aus Sicht des Gerichts ist erwiesen, dass der 40-Jährige im Dezember 2021 aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen, einen ICE in Unterfranken zur Schnellbremsung nötigte. Menschen kamen damals nicht zu Schaden.

Aus Protest gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen bringen Aktivisten einen ICE in Unterfranken zu einer Schnellbremsung – einer von ihnen soll dafür nun mit einer Haftstrafe büßen. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 40-Jährigen wegen Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe. Zwar könne nicht bewiesen werden, dass der Vater von vier Kindern am Tattag auch am Tatort war. Allerdings sei eine Beteiligung des Mannes an der Planung der Aktion nachgewiesen, etwa weil sein Auto an der Bahnstrecke gesehen worden sei. „An seiner Täterschaft bestehen für die Kammer keine Zweifel“, sagte der Richter.

Die mutmaßliche Komplizin des 40-Jährigen wurde mangels Beweisen freigesprochen. Das Gericht geht zwar davon aus, dass die vierfache Mutter an der Aktion beteiligt war. „Wir können es aber nicht nachweisen“, sagte der Richter. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine zweijährige Haftstrafe beantragt und für die 63-Jährige eine von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

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Der 40-Jährige und unbekannte Mittäter waren nach Überzeugung des Gerichts am 6. Januar 2021 daran beteiligt, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: „Achtung Gleisbruch 2km“ und „Diesmal Fake“.

Ein aus Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser Konstruktionen mit einer Größe von etwa 1,50 mal 4,50 Meter. Verletzt wurde niemand. Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der Corona-Maßnahmen überregional Aufmerksamkeit erzeugen wollten.

Das Amtsgericht Gemünden am Main hatte 2022 den 40-Jährigen und die Frau wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Frau wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein –  daher wurde die Sache nun erneut verhandelt.

Gegen den Mann ist am Landgericht Schweinfurt ein weiteres Strafverfahren anhängig, zudem zahlt er nach eigenen Worten coronabedingt entstandene Bußgelder ab. Der Richter appellierte an den 40-Jährigen, sich dem Urteil zu stellen und es anzuerkennen, vor allem im Sinne seiner Kinder, denn die Pandemie sei vorbei. „Wir haben kein Geständnis, keine Schuldeinsicht, keine Reue“, sagte der Richter. „Es ist glücklichen Umständen zu verdanken, dass letztlich kein Personenschaden entstanden ist.“

Bei einigen Menschen hätten die Corona-Maßnahmen das Vertrauen in den Staat erschüttert. „Es war keine einfache Zeit.“ Manche seien Verschwörungstheorien erlegen, einige hätten gegen die Einschränkung ihrer Freiheitsrechte protestiert. Menschen in einem Zug zu gefährden, sei aber eine Radikalisierung, die „der kleine Mann“ nicht mehr verstehe.

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