Würzburg:Berufung nach tödlichem Schuss auf Polizeischüler

Im Verfahren um einen erschossenen Polizeischüler der Bereitschaftspolizei in Würzburg hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Ziel sei eine Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und eine umfangreichere Beweisaufnahme, teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg am Mittwoch mit. Ein damals 19-Jähriger hatte im Februar 2019 mit seiner Dienstwaffe versehentlich einen zwei Jahre älteren Mitschüler durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet.

Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn im Juli wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 2400 Euro in Raten von 100 Euro an die Eltern des Toten zahlen. Der mittlerweile 21-Jährige gestand vor Gericht, bei der Kontrolle seiner Waffe nachlässig gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 22 Monate auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht plädiert, da ihrer Ansicht nach bei dem angehenden Polizeibeamten keine Reifedefizite vorliegen und der Vorfall keine Jugendverfehlung war.

Die Eltern des Getöteten hätten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu einem Berufungsverfahren mit "Erleichterung" zur Kenntnis genommen, sagte Rechtsanwalt Jürgen Scholl, der die Familie in der Nebenklage vertreten hat. Aus Sicht der Nebenkläger war vor allem das Ausmaß der Schuld des Angeklagten in erster Instanz nicht ausreichend aufgeklärt worden. "Auch wenn kein Urteil auf dieser Welt meinen Mandaten ihren Sohn zurückgeben kann, ist es das Mindeste, dass das schuldhafte Verhalten des Angeklagten durch das Gericht vollständig und gründlich aufgeklärt wird", sagte Scholl.

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