Würzburg:Berufung im Streit um Grabsteine in Freizeitpark

Der Streit um echte Grabsteine in einem Freizeitpark in Unterfranken geht vor Gericht in eine zweite Runde. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. "Wir sind nicht zufrieden. Wir streben eine höhere Strafe an", sagte ein Sprecher am Dienstag in Würzburg. Zuerst hatte die Main-Post berichtet. Der Besitzer des Freizeitparkes war vor fast einem Monat vom Richter des Amtsgerichtes in Kitzingen verwarnt worden und musste eine Geldbuße von 1200 Euro zahlen. Zudem wurde eine Geldstrafe auf Bewährung angeordnet. Die muss der 34-Jährige nur zahlen, falls er wieder echte Grabsteine ohne Zustimmung der Angehörigen aufstellt. "Das ist uns zu wenig", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Das Landgericht Würzburg muss nun einen Termin für eine erneute Hauptverhandlung bestimmen.

Der Stein des Anstoßes war im Sommer 2017 von einer 13-Jährigen vor dem Horrorhaus des Freizeitparkes entdeckt worden. Sie fand im Vorgarten des Geisterhauses den echten Grabstein ihres 1996 gestorbenen Großvaters - samt aller Inschriften. Die Witwe erstattete Anzeige, der Betreiber des Parks musste sich vor Gericht wegen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verantworten. Er hatte die ausrangierten Steine zuvor bei einem Steinmetz abholen lassen und vergessen, die Inschriften zu entfernen.

© SZ vom 07.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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