Würzburg:Amt muss Entsorgung von Kadavern zahlen

Weil sich der Bauer selbst dazu offenbar nicht in der Lage sah, hat das Landratsamt Würzburg im vergangenen Jahr 2000 Schweinekadaver entsorgen lassen. Anschließend schickte die Behörde dem Betreiber des Stalls in Osthausen, einem Ortsteil von Gelchsheim, eine Rechnung über knapp 200 000 Euro. Doch nun bleibt sie auf den Kosten sitzen. Denn der Landwirt hat gegen die Rechnung geklagt - und am Montag vor dem Verwaltungsgericht Würzburg recht bekommen. Das Gericht hat die Bescheide aufgehoben.

Das Landratsamt hatte für die Beseitigung der teilweise stark verwesten Tierkadaver mehrere Angebote eingeholt und den Auftrag dann freihändig vergeben. Es berief sich darauf, dass dringender Handlungsbedarf bestanden habe. Das Amt wollte durch schnelles Handeln vermeiden, dass sich Keime und Schädlinge ausbreiten. Das Verwaltungsgericht hielt die Bescheide zum einen für rechtswidrig, weil darin auch Kosten für die Schädlingsbekämpfung geltend gemacht wurden. Zum anderen komme eine Vergabe ohne Ausschreibung nur in Betracht, wenn eine besondere Dringlichkeit vorliege. Dies sei fraglich, weil die Schweine schon mehrere Monate tot im Stall gelegen hätten und dies bloß niemandem aufgefallen sei. Zudem hätten die Angebote weit auseinandergelegen, wofür eine Erklärung zumindest nicht offensichtlich sei. Landrat Eberhard Nuß will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor er über einen Berufungsantrag entscheidet. Der Schweinemäster hatte dem Landratsamt im April 2018 gemeldet, dass seine Tiere verendet waren und er nicht das Geld habe, sie zu entsorgen. Zu diesem Zeitpunkt lagen sie offenbar schon monatelang tot im Stall. Mitte Mai rückte eine Fachfirma an, um die Kadaver aus dem Stall zu holen und das Gebäude zu desinfizieren. Nach bisherigen Erkenntnissen sind die Tiere verdurstet, verhungert oder erstickt. Möglicherweise waren Fütterungs- und Lüftungsanlage defekt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch an.

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