Naturschutz:Jäger und Kläger

Der Streit über den möglichen Abschuss des Traunsteiner Wolfs dreht sich um die Gefahr, die von dem Tier für die Menschen in der Region ausgeht .

Von Matthias Köpf, Traunstein

Nachdem die Regierung von Oberbayern am Montagabend kurz vor 21 Uhr ihre Allgemeinverfügung veröffentlicht hat, mit der sie den Abschuss eines am Alpenrand umherstreifenden Wolfs erlaubt, hat Peter Blanché einen Tipp für die Halter bestimmter Hunde: "Wenn ich einen Husky hätte und dort leben würde, dann würde ich in den nächsten Wochen sehr, sehr gut aufpassen, dass er mir nicht davonläuft."

Blanché hat selbst einmal Huskys gehabt und ist außerdem Vorsitzender der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Er weiß, wie ähnlich einander diese Tiere manchmal sehen können. Und er kritisiert, dass es die Regierung gleich sämtlichen Revierinhabern, Mitjägern und Förstern südlich der A 8 und östlich der A 93 erlaubt, das Tier mit der amtlichen Bezeichnung GW2425m zu schießen - ganz unabhängig von deren meist geringer Erfahrung mit Wölfen. Doch dass so ein Schuss eventuell einen Husky oder womöglich einen anderen als den von der Regierung ausgemachten "Problemwolf" treffen könnte, ist nicht das Hauptargument für den Eilantrag und die Klage, die ein Anwalt im Auftrag der GzSdW gegen die Abschussgenehmigung vorbereitet.

Denn die Regierung begründet ihre Verfügung, mit der sie diesen einen Wolf vom ansonsten äußerst strengen Schutz für die gesamte Tierart ausnimmt, vor allem mit der Gefahr, die von GW2425m für die Menschen im Süden der Landkreise Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land ausgehe. Das Tier, das auch schon nachts mitten in der Ortschaft Bergen gefilmt und von einem Bauern im Ziegenstall überrascht wurde, habe in den vergangenen Monaten nicht nur mehrere Wild- und Nutztiere gerissen, sondern offenbar auch die Erfahrung gemacht, "dass in und bei Siedlungsstrukturen erleichtert Beute zu machen ist", heißt es von der Behörde. Übereinstimmend mit Jäger- und Bauernvertretern aus der Region sowie mit Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) leitet die Regierung daraus "eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für gefährliche Begegnungen zwischen dem Wolf und Menschen" ab.

Genau daran aber glaubt Wolfsschützer Peter Blanché ebenso wenig wie Uwe Friedel, der sich für den Bund Naturschutz um das Thema Wolf kümmert. Es gebe nach aller Erfahrung, die man anderswo mit mit Tausenden Wölfen gemacht habe, "keinen Hinweis, dass von einem Tier, das sich so verhält, irgendeine erhöhte Gefahr für Menschen ausgeht", sagt Friedel. Auch der BN will vor Gericht gegen die Verfügung vorgehen. Vermutlich werde man den Eilantrag an diesem Mittwoch einreichen. Der Landesbund für Vogelschutz verzichtet auf eine eigene Klage, übt an der Verfügung der Regierung aber ebenfalls Kritik. Deren Begründung sei nicht stichhaltig, trete den bayerischen Aktionsplan Wolf mit Füßen und sei "eine schallende Ohrfeige" für alle, die an dessen Entwicklung beteiligt waren, sagt der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer und fordert eine parlamentarische Überprüfung.

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