Offenbar Verstoß gegen das NaturschutzgesetzToter Jungwolf aus Oberfranken hatte eine Schussverletzung

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Der strenge Schutz der Wölfe ist auf EU-Ebene inzwischen abgesenkt worden. Gleichwohl dürfen die Tiere auch jetzt nur in bestimmten Ausnahmen abgeschossen werden. Das Bild zeigt einen Wolf in einem Gehege.
Der strenge Schutz der Wölfe ist auf EU-Ebene inzwischen abgesenkt worden. Gleichwohl dürfen die Tiere auch jetzt nur in bestimmten Ausnahmen abgeschossen werden. Das Bild zeigt einen Wolf in einem Gehege. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Die Obduktion des Kadavers ergibt, dass das Tier den Schuss zunächst überlebt und sich noch ein wenig weiter geschleppt hat. Es starb später an Auszehrung. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun.

Von Christian Sebald

Beim Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben sie seit geraumer Zeit den Verdacht, dass in Bayern immer öfter illegal Wölfe abgeschossen werden. „Anders können wir nicht erklären, dass in einzelnen Regionen in Bayern binnen Jahresfrist ganze Rudel verschwunden sind“, sagt der Biologe und oberste Artenschützer des LBV, Andreas von Lindeiner. Jetzt gibt es zumindest in einem Fall die Bestätigung für diesen Verdacht.

Der Jungwolf, dessen Kadaver Mitte Oktober im Staatswald nahe dem oberfränkischen Pegnitz entdeckt worden war, hatte eine Schussverletzung.  Das hat ein Polizeisprecher der Nachrichtenagentur dpa bestätigt. Der LBV hatte schon zuvor 5000 Euro Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgesetzt.

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Nach Angaben der Polizei war der junge Wolf nicht sofort tot. Nachdem er angeschossen worden war, habe er sich noch ein wenig weiter geschleppt, sagte der Polizeisprecher. Den Ergebnissen der Obduktion, die am Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin stattfand, sei das Tier letztlich an Auszehrung gestorben. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln nun wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.

Einen konkreten Verdächtigen und Hinweise auf die Schusswaffe gebe es derzeit nicht. Zwar ist der strenge Schutz der Wölfe auf EU-Ebene inzwischen abgesenkt worden, Abschüsse sind aber weiter nur in bestimmten Ausnahmen möglich, zum Beispiel, wenn sie Nutztiere überfallen. Wölfe dürfen auf keinen Fall einfach so gejagt werden.

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Bisher steht nur fest, dass das neue Wolfsrevier in den Wäldern am Schneeberg liegt und es mindestens vier Welpen gibt. Denn die Elterntiere verhalten sich sehr scheu und unauffällig. Genetische Nachweise fehlen, vom Rüden gibt es noch nicht mal ein Foto.

Von Christian Sebald

Die Untersuchungen des Kadavers, der unlängst im Lamer Winkel im Bayerischen Wald entdeckt worden war, sind dagegen bisher nicht abgeschlossen. Laut LBV handelt es sich bei dem Tier ebenfalls um einen jungen Wolf. Auch dieses Tier habe erkennbar eine Schussverletzung gehabt, sagt der LBV-Mann von Lindeiner. Der Biologe zeigt sich aber nicht nur von diesen beiden Fällen sehr beunruhigt. Sondern vor allem darüber, dass von drei Wolfsrudeln im Bayerischen Wald, am oberbayerischen Staffelsee und im Altmühltal inzwischen offenkundig jede Spur fehlt und sie deshalb in der bundesweiten Wolfsstatistik nicht mehr geführt werden.

„Ganze Rudel verschwinden aber nicht einfach so“, sagt der Biologe. „Dafür gibt es keine natürliche Erklärung.“ Der LBV hat im Fall des Totfunds im Lamer Winkel ebenfalls 5000 Euro Belohnung für Hinweise ausgesetzt und Strafanzeige wegen des Verdachts auf illegale Tötung erstattet.

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