Prozess in Regensburg:Wolbergs darf Staatsanwalt "Ober-Gschaftler" nennen

Prozess gegen Oberbürgermeister Wolbergs

Joachim Wolbergs muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz vor Gericht verantworten.

(Foto: dpa)
  • Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hatte den Staatsanwalt im Regensburger Korruptionsprozess als "Obergschaftler" bezeichnet.
  • Die Richterin wies den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Vorfall vom vergangenen Donnerstag zu protokollieren, zurück.
  • Wolbergs Äußerung ist laut der Richterin vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) muss für die Bezeichnung des Oberstaatsanwalts als "Obergschaftler" keine negativen Folgen fürchten. Die Vorsitzende Richterin Elke Escher sagte am Mittwoch im Korruptionsprozess, dass es sich bei diesem Ausdruck nicht um eine Beleidigung gehandelt habe. Den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Vorfall vom vergangenen Donnerstag zu protokollieren, wies sie deshalb zurück.

Zwar sei es von Wolbergs unhöflich und respektlos gewesen, den Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier einen "Obergschaftler" zu nennen, aber vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, sagte Escher und trug eine mehrseitige Begründung vor. Die Bezeichnung habe nicht auf die Ehre oder eine Diffamierung des Oberstaatsanwaltes abgezielt.

Richterin Escher hatte auch den Duden zurate gezogen, in dem "Obergschaftler" jedoch nicht definiert wird, wie sie sagte. Mit dem gebotenen Ernst - und sehr zur Erheiterung der Zuhörer - erläuterte sie, dass es sich bei "Obergschaftler" um eine Steigerung des Begriffs "Gschaftler" handele, was wiederum eine Kurzform von "Gschaftlhuber" sei. Als Synonym hierfür nenne der Duden "Wichtigtuer".

Berücksichtige man auch den Zusammenhang, in dem Wolbergs den Oberstaatsanwalt einen "Obergschaftler" nannte, sei das nicht als Beleidigung zu werten und somit keine Straftat. In der Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatte sich Wolbergs mit lauter Stimme geäußert, woraufhin der Oberstaatsanwalt anmerkte, Wolbergs sei gut zu verstehen. Das kommentierte Wolbergs mit "Obergschaftler". Auf den Protest des Oberstaatsanwaltes hin kündigte Wolbergs an, diesen auch noch öfter einen "Obergschaftler" nennen zu wollen. Kastenmeier beantragte daraufhin, den Vorfall wörtlich ins Protokoll aufzunehmen.

Richterin Escher erklärte nun, Wolbergs habe sich gegen die Kritik an seiner Lautstärke zur Wehr gesetzt, damit aber nicht dem Oberstaatsanwalt seinen Geltungswert abgesprochen. Sie bat Wolbergs jedoch, "in Zukunft etwas mehr auf die Wortwahl zu achten", um derlei zeitraubende, seitenlange Beschlüsse zu vermeiden. Wolbergs wandte sich an die Richterin und kündigte Besserung an: "Es tut mir Ihnen gegenüber auch leid. Ich bin regelmäßig ausgeflippt hier im Gerichtssaal und werde dann von meinen Anwälten geschmipft und mache das auch nicht mehr."

Der SPD-Politiker muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Es geht in dem Prozess unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. Tretzel werden Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen. Ebenfalls angeklagt sind der frühere Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Norbert Hartl, sowie ein ehemaliger Mitarbeiter Tretzels.

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