Süddeutsche Zeitung

Wolbergs-Prozess:Verteidiger fordern Freispruch für Franz W.

  • Wie die Verteidiger von Joachim Wolbergs und Volker Tretzel, forderten auch die Verteidiger des mitangeklagten Franz W. einen Freispruch für ihren Mandanten.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre Haft plädiert und dem ehemaligen Mitarbeiter des Bauträgers Volker Tretzel zudem Bestechung vorgeworfen.
  • In dem Prozess geht es unter anderem um einen möglichen Zusammenhang zwischen der Vergabe eines millionenschweren Bauprojektes der Stadt an Tretzel sowie dessen Spenden an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014.

Im Prozess um den angeklagten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs haben die Verteidiger des mitangeklagten Franz W. einen Freispruch gefordert. Der 53-jährige ehemalige Mitarbeiter des ebenfalls vor dem Landgericht stehenden Bauträgers Volker Tretzel muss sich wegen Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf drei Jahre Haft plädiert und ihm zudem Bestechung vorgeworfen.

Die Verteidigung kritisierte am Mittwoch unter anderem Fehler im Umgang mit der Telekommunikationsüberwachung sowie die ihrer Einschätzung nach unrechtmäßige Untersuchungshaft ihres Mandanten, die diesen sehr belastet habe. Nicht nachvollziehbar sei zudem, warum die Staatsanwaltschaft am Vorwurf der Bestechung festhalte, wo das Gericht diesen nicht zugelassen hatte.

Er sehe es weniger als Kampfansage, sondern als Akt der Verzweiflung, sagte Anwalt Markus Birkenmaier. Mit dem Vorwurf der Bestechung seien sämtliche rechtswidrige Maßnahmen begründet worden, ohne den Bestechungsvorwurf hätte es keine Telekommunikationsüberwachung und Haftbefehle gegeben.

In dem Prozess geht es unter anderem um einen möglichen Zusammenhang zwischen der Vergabe eines millionenschweren Bauprojektes der Stadt an Tretzel sowie dessen Spenden an die SPD im Kommunalwahlkampf 2014. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, die Spenden von Mitarbeitern der Baufirma seien letztlich eine gestückelte Spende des Firmeninhabers über ein vermeintliches Strohmann-System an den SPD-Ortsverein von Wolbergs gewesen, um die Spende nicht veröffentlichen zu müssen. Die Anklagebehörde wirft Franz W. vor, diese Spenden der Mitarbeiter organisiert zu haben.

Verteidiger Birkenmaier sagte, es sei gespendet worden - jedoch liege hierzu keine Unrechtsvereinbarung vor. Die Spenden stammten jeweils aus dem Privatvermögen der Spender. Die Spenden seien von Tretzel gewünscht, die Mitarbeiter seien jedoch nicht dazu verpflichtet gewesen. Es sei auch unklar, inwiefern Franz W. hier der Organisator gewesen sein soll. Zudem sei der Angeklagte im Herbst 2015 aus der Firma ausgestiegen und es sei auch 2016 noch gespendet worden.

Die Spenden seien auch nicht heimlich getätigt worden, sagte der Verteidiger. "Jeder Zahlungsfluss ist ausdrücklich dokumentiert, für jede Spende gibt es einen Beleg. Würde jemand so vorgehen, wenn er es auf die Heimlichkeit anlegen würde?" Das Bauprojekt Nibelungenkaserne habe die Firma aufgrund eines Stadtratsbeschlusses bekommen. "Was hat Wolbergs damit zu tun? Wolbergs hat diese Entscheidung unterstützt." Eine Verknüpfung zwischen den Spenden und der Entscheidung über das Bauprojekt gebe es nicht. Die zweite Ausschreibung des Projektes sei von einer breiten politischen Mehrheit in Regensburg getragen gewesen, ebenso die Vergabe des Grundstückes.

Die Verteidiger von Wolbergs und Tretzel hatten ebenfalls jeweils Freispruch für ihre Mandanten gefordert. Am Donnerstag wird das Plädoyer der Anwälte des vierten Angeklagten - des ehemaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden im Regensburger Stadtrat - erwartet.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4483639
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.06.2019 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.