Korruptionsprozess in Regensburg:Die Aufklärung im Fall Wolbergs ist noch lang nicht vorbei

Prozess gegen suspendierten Regensburger Oberbürgermeister

Joachim Wolbergs wurde im Regensburger Korruptionsprozess in zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen.

(Foto: dpa)

Auch wenn das Gericht die Staatsanwaltschaft hart kritisiert: Dank ihr wurde das allzu enge Verhältnis zwischen Politik und Wirtschaft in Regensburg offengelegt. Schon bald wird sich Wolbergs in einem weiteren Prozess verantworten müssen.

Kommentar von Sebastian Beck

Für die Staatsanwaltschaft endete der Korruptionsprozess in Regensburg mit einem Desaster. Jeweils viereinhalb Jahre Haft hatte sie gefordert - sowohl für den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs als auch für den Bauunternehmer Volker Tretzel. Am Schluss wurde Wolbergs lediglich wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen verurteilt - ohne Strafe. Der mitangeklagte Tretzel erhielt wegen Vorteilsgewährung zehn Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 000 Euro. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher die Staatsanwaltschaft in ihrer Urteilsbegründung als Ansammlung von Deppen hin - eine Demütigung sondersgleichen. Oder aus Sicht der Staatsanwaltschaft: eine Frechheit.

Es stimmt ja, dass die Ermittler schwere Verstöße gegen die Grundrechte begangen haben. Beispielsweise hörten sie Gespräche zwischen den Angeklagten und deren Anwälten ab. Und die Forderung nach hohen Haftstrafen gegen Wolbergs und Tretzel wirkte mehr wie eine Retourkutsche für deren Attacken gegen die Anklage.

Andererseits ist es der Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass ein langjähriges Beziehungsgeflecht zwischen Bauträgern und der Regensburger Lokalpolitik erstmals offengelegt wurde. Die Unternehmer überschütteten CSU und SPD geradezu mit Geld, und man muss schon naiv sein, um zu glauben, dass sie damit keinerlei Erwartungen verbanden. Regensburg ist eine Boomstadt, die Renditen für Bauträger erscheinen märchenhaft. Tretzel merkte vor Gericht an, dass er über 250 Kilo Gold verfüge - als Notreserve.

Das allzu enge Verhältnis zwischen Politikern und ihren Gönnern aus der Wirtschaft kann man für moralisch verwerflich halten. Strafbar ist es deshalb noch lange nicht. Das zeigte bereits der Prozess gegen Wuppertals SPD-Oberbürgermeister Hans Kremendahl, der 2007 nach jahrelangen Verfahren vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen wurde. Er hatte 500 000 Mark Wahlkampfspende von einem Bauunternehmer erhalten, der sich davon die Unterstützung bei einem Projekt erhoffte.

Wolbergs hingegen, das ging in der allgemeinen Schelte unter, ist sehr wohl der Vorteilsnahme schuldig gesprochen worden, Tretzel der Vorteilsgewährung. In der Umgangssprache bezeichnet man das als Korruption. Es mutete daher wie ein seltsamer Widerspruch an, wenn Richterin Escher ausführte, nun könne nicht mehr von einer Korruptionsaffäre die Rede sein, obwohl dieses System doch bestens dokumentiert wurde.

Es geht sehr wohl weiter um Korruption in Regensburg. Denn erstens wird die düpierte Staatsanwaltschaft vor den Bundesgerichtshof ziehen, zweitens liegen gegen Wolbergs drei weitere Anklagen vor. Eine wegen Bestechlichkeit ist bereits zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Gegen den Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens wurde in diesem Zusammenhang eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 Tagessätzen verhängt. Und drittens sind noch Verfahren gegen drei CSU-Politiker anhängig - darunter gegen den früheren Oberbürgermeister Hans Schaidinger.

Das Urteil vom Mittwoch ist deshalb nicht etwa der Abschluss, sondern der Anfang der gerichtlichen Aufarbeitung der sehr speziellen Regensburger Verhältnisse. Nach den Erfahrungen aus Wuppertal kann sie sich noch Jahre hinziehen.

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