Wolbergs: Haftbefehl bleibt ausgesetzt

Lesezeit: 1 min

Von Andreas Glas, Regensburg

In der Regensburger Korruptionsaffäre bleiben die Haftbefehle gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD), den Bauunternehmer Volker Tretzel und einen früheren Tretzel-Mitarbeiter aufgehoben. Das hat der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg am Montag mitgeteilt und eine entsprechende Beschwerde der Regensburger Staatsanwaltschaft verworfen. Damit bestätigt das OLG zwar die Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das die Haftbefehle im März aufgehoben hat. Doch anders als das Landgericht sieht der Senat "immer noch die konkrete Gefahr", dass die drei Angeklagten auf Zeugen einwirken könnten und ist der Meinung, dass "nach wie vor der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr vorliegt", bei einem der Angeklagten zudem Fluchtgefahr. Dass die Haftbefehle dennoch aufgehoben bleiben, begründet der Senat damit, dass der Prozess gegen die drei Angeklagten wohl erst im Herbst beginnt. Wegen des "in besonderem Maße geltenden Beschleunigungsgrundsatzes" sei es nicht möglich, die Haftbefehle erneut in Kraft zu setzen. Anfang 2017 saßen die drei Beschuldigten für mehrere Wochen in Untersuchungshaft, danach waren die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Im März hatte das Landgericht die Anklage gegen Wolbergs, Tretzel, seinen früheren Mitarbeiter und den ehemaligen SPD-Rathausfraktionschef Norbert Hartl zugelassen. Anders als die Staatsanwaltschaft geht das Gericht in der Affäre nicht von Bestechlichkeit und Bestechung aus, sondern von Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Weil darauf niedrigere Strafen stehen, hatte das Gericht die Haftbefehle aufgehoben. Bei der Entscheidung des OLG habe die rechtliche Bewertung der Vorwürfe dagegen keine Rolle gespielt, sagte ein Sprecher.

In der Affäre geht es um die Frage, ob Wolbergs den Unternehmer Tretzel im Gegenzug für womöglich verschleierte Parteispenden bei Bauprojekten bevorzugt hat. Gegen einen weiteren Bauunternehmer gab es bereits einen Schuldspruch. Das Regensburger Amtsgericht erließ Ende März einen Strafbefehl wegen Bestechung des OB und Vorteilsgewährung in zwei Fällen. Die Ermittlungen gegen Wolbergs laufen in diesem Fall noch.

Der OB weist sämtliche Vorwürfe zurück.

© SZ vom 17.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: