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Windräder in Bayern:Verfassungsgericht muss über Abstandsgesetz entscheiden

Auf die Staatsregierung kommen mindestens zwei Klagen zu: Windkraftbefürworter fürchten, dass es durch das neue 10 H-Gesetz keinen Platz mehr für Windräder in Bayern gibt. Die Opposition im Landtag argumentiert in ihrer Klage ähnlich - und hat zusätzlich ein Problem mit der CSU.

Von Christian Sebald

Nach der Verabschiedung des umstrittenen Windkraftgesetzes 10H kommen auf die Staatsregierung mindestens zwei Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu. Den Anfang macht die Initiative Pro Windkraft des früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell. Sie wird ihre Klage am 21. November einreichen, am dem Tag also, an dem das neue Abstandsgesetz voraussichtlich in Kraft tritt.

Für Fell, der mit dem 2010 gestorbenen SPD-Politiker Hermann Scheer als "Vater" des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gilt, richtet sich das 10H-Gesetz nicht nur gegen die Windkraft, es sei auch ein Angriff gegen die Energiewende insgesamt. "Die Verschärfungen des EEG, das Nein zu neuen Leitungstrassen und das Abstandsgesetz für Windräder lassen nur die eine Schlussfolgerung zu", sagt Fell: "Die CSU will die Atomkraftwerke doch länger am Netz lassen."

Kein Platz mehr für Windkraft?

In ihrer Klage argumentiert Pro Windkraft, dass die Staatsregierung mit dem 10H-Gesetz gegen die Vorgaben im Bundesbaugesetz verstoße. "Nach ihnen dürfen Windräder gebaut werden, wenn ihnen keine öffentliche Belange entgegenstehen, wie zum Beispiel der Lärmschutz oder die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes", sagt der Regensburger Rechtsanwalt Helmut Loibl, der die Initiative vertritt. "Mit der 10H-Regelung ist das faktisch ausgehebelt, weil es dann ganz einfach keinen Platz mehr für die Windkraft in Bayern gibt."

Mit 10H, so hat Loibl errechnen lassen, ist in Bayern Platz für nur 141 Windräder. Da sich hierzulande aber bereits mehr als 650 Windanlagen drehen, "bleibt faktisch keine Fläche mehr übrig, auf der noch eine Windenergieanlage errichtet werden könnte".

Eine so restriktive Regelung habe der Bund aber keinesfalls im Sinn gehabt, als er den Ländern die Möglichkeit für eigene Abstandsregeln gab, sagt Loibl. Ziel des Bundes sei vielmehr ein "Ausgleich zwischen Windmüllern und Anwohnern an Windrädern gewesen, der über die bloßen Minimalvorgaben des bisherigen Lärmschutzes hinausgeht". Außerdem ist 10H für Loibl ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Kommunen.

Arbeit der Opposition wird "ad absurdum geführt"

Grüne und Freie Wähler, die ebenfalls an einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof basteln, argumentieren ähnlich. Sie wollen aber auch nicht akzeptieren, dass die Mehrheitspartei ihre Rechte ignoriert und das Gesetz ohne die von ihnen geforderte neuerliche Anhörung beschlossen habe. Damit würde die Arbeit der Opposition "ad absurdum geführt".

Aber auch die Windkraft-Gegner sind nicht wirklich zufrieden mit dem 10H-Gesetz. Sie sprechen nur von einem "Etappensieg" und "einem Mindestmaß an Menschlichkeit", wie Markus Plitsch von den Anti-Windkraft-Initiativen im BR sagte. Er verwies dabei auch auf "Gesundheitsschäden immensen Ausmaßes" durch Windräder, etwa durch Infraschall. Wenn es nach Plitsch ginge, sollte überhaupt kein Windrad mehr errichtet werden dürfen.

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Quelle:
SZ vom 14.11.2014/infu
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