Fall Peggy:Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Fall Peggy - Prozess Ulvi K.

Wird wohl freigesprochen: Ulvi K. beim Wiederaufnahmeverfahren in Bayreuth.

(Foto: dpa)

Der neue Mordprozess um die seit 13 Jahren spurlos verschwundene Peggy steht vor dem Abschluss. Ankläger und Verteidigung fordern einen Freispruch für den geistig behinderten Ulvi K. Kritik an der Polizei weist die Staatsanwaltschaft aber zurück.

Im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth einen Freispruch für Ulvi K. beantragt. "Wir haben letztendlich nur das Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber möglicherweise falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten", sagte Staatsanwältin Sandra Staade vor dem Landgericht Bayreuth.

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst, eine Leiche der Schülerin wurde nie gefunden. Ulvi K. war 2004 vom Landgericht Hof wegen Mordes verurteilt worden. Das Gericht stützte sich damals vor allem auf das Geständnis des geistig behinderten Mannes. In dem neuen Prozess geht es um die Frage, wie glaubhaft sein damaliges Geständnis war - es ähnelte der vermuteten Tatversion der Polizei auffällig. Das wurde aber erst später bekannt.

Der Sachverständige korrigierte in dem neuen Prozess sein Gutachten. Zumindest teilweise. Er kommt nun zu dem Ergebnis, Ulvi K. könne sich das Geständnis auch ausgedacht haben. "Ein mit hoher Wahrscheinlichkeit richtiges, aber nicht ausschließbar falsches Geständnis kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein", betonte nun die Staatsanwältin. "Wir haben keine Spuren, keinen Tatort, keine Leiche. Wir haben nur das Geständnis des Angeklagten."

"Es ist nicht so, dass sich die Polizei einen Dorfdeppen gesucht hat"

Verteidiger Michael Euler beantragte ebenfalls Freispruch, aber nicht im Zweifel für den Angeklagten, sondern weil eindeutig erwiesen sei, dass Ulvi K. die Tat nicht begangen haben könne und dass das Geständnis falsch sei. "Alles, was er gestanden hat, ist widerlegt", sagte Euler. Das ergebe sich allein schon aus der "Vielzahl von Zeugen", die Peggy nach der angeblichen Tatzeit noch gesehen hätten. "Das schließt Ulvis Täterschaft vollkommen aus".

Auch der sexuelle Missbrauch Peggys, der das Motiv für die Tat gewesen sein soll, hat nach Eulers Überzeugung nicht stattgefunden. "Mein Mandant hat mir gesagt, dass es das nicht gegeben hat, und ich glaube ihm", sagte der Verteidiger. Staatsanwältin Staade bezeichnete den Missbrauch dagegen als unstrittig. Ulvi K. habe mehrfach und konstant wiederholt, Sexverkehr mit Peggy gehabt zu haben. Erst im Wiederaufnahmeverfahren habe er den Missbrauch dann über seinen Verteidiger plötzlich abgestritten.

Staade wies zugleich Kritik an der Arbeit der Ermittler zurück: "Es ist nicht so, wie oft behauptet wurde, dass sich die Polizei einen Dorfdeppen gesucht hat." Es habe gute Gründe gegeben, Ulvi K. unter Tatverdacht zu stellen. "Fakt ist, dass der Angeklagte bereits gegenüber kleinen Jungs körperlich übergriffig geworden ist", erklärte Staade. In Einzelfällen habe er Gewalt angewandt.

Ulvi K. befindet sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern seit 2001 in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Haftstrafe wegen des Mordes an Peggy hatte er noch nicht angetreten. Zum Abschluss erklärte der Angeklagte selbst: "Ich habe die Peggy nicht umgebracht und mein Wunsch ist, dass sie noch lebend gefunden wird." Am Mittwoch, 10 Uhr, und damit eine Woche früher als geplant, wird das Urteil bekannt gegeben.

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