Wiederaufnahme in Regensburg:Prozessauftakt endet mit Streit um Mollath-Gutachter

Gustl Mollath arrives for his retrial in court in Regensburg, southern Germany

Gust Mollath am Montagmorgen im Landgericht in Regensburg.

(Foto: REUTERS)

Gustl Mollath kämpft in seinem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg um seine Reputation. Als Erstes will er den Gerichtspsychiater aus dem Saal schicken - und scheitert. Dann stellt die Verteidigung Beweisanträge und das Gericht vertagt sich.

Von Thierry Backes, Ingrid Fuchs, Elisa Britzelmeier und Anna Fischhaber, Regensburg/München

  • In Regensburg hat der Wiederaufnahmeprozess im Fall Mollath mit einem Streit um die Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters begonnen.
  • Nach Beweisanträgen der Verteidigung endet der erste Prozesstag bereits nach zwei Stunden, am Dienstagmittag geht die Verhandlung weiter
  • Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. An 17 Verhandlungstagen sind 44 Zeugen geladen - die Hauptbelastungszeugin, Mollaths Exfrau, erscheint nicht.

Erster Prozesstag endet schnell

"Es ist mir momentan nicht möglich auszusagen, weil mich das zu sehr beeinträchtigt. Das ist der wichtigste Prozess in meinem Leben. Da brauche ich die volle Leistungsfähigkeit meiner Person." Das sagt Gustl Mollath nach dem ersten Prozesstag im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg. Im Gerichtssaal ist es zuvor - nach einer halbstündigen Pause - mit den Beweisanträgen der Verteidigung weitergegangen - aber nur kurz. Denn Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl will keine Stellungnahme abgeben, er könne derzeit nicht beurteilen, ob die Beweisanträge überhaupt eine Rolle für die Staatsanwaltschaft spielen.

In den Anträgen, die Mollaths Verteidiger Gerhard Strate zuvor vorgetragen hat, geht es um Aussagen von Bankmitarbeitern, die Mollaths Schwarzgeldvorwürfe untermauern sollen. Für die Staatsanwaltschaft könnten diese Unterlagen nur in zweierlei Hinsicht wichtig sein. Nämlich dann, wenn damit die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin Petra M., Mollaths Exfrau, belegt werden könne. Oder aber für die Frage, ob bestimmte Verhaltensweisen Mollaths in den Jahren 2001 bis 2006 von wahnhaftem Verhalten geleitet waren.

Die Staatsanwaltschaft erwartet aus den Beweisanträgen jedoch keine Aussage darüber, ob Mollath die ihm zur Last gelegten Taten tatsächlich begangen hat. Der Nebenklageanwalt fasst sich noch kürzer. Die Anträge seien bereits jetzt zu verwerfen, über die Glaubwürdigkeit seiner Mandantin würden sie nichts aussagen. Und ob Wahnhaftigkeit vorliege, sei hier nicht der Punkt. Dann geht es zackig weiter. Richterin Elke Escher sagt, über die Beweisanträge müsse nicht "ad hoc" entschieden werden. Das Gericht vertagt sich auf Dienstag, 13.30 Uhr.

Mollath gibt sich skeptisch

Schwarzer Anzug, rote Krawatte, gefasster Gesichtsausdruck und eine riesige Tasche. Darin: dicke Aktenordner. Gustl Mollath hat sich auf diesen ersten Prozesstag gut vorbereitet. "Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich auf die Justiz verlassen kann", sagt er. "Ich wünsche es mir." Er hofft: "Wenn die Wahrheit aufgedeckt wird, muss es einen Freispruch geben." Mollath scheut sich nicht vor unbequemen Einwänden. Richterin Elke Escher verliest nach einer kurzen Begrüßung die Erklärung von Mollaths Exfrau. Die Hauptbelastungszeugin macht Gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht und ist nicht da. Schon während Escher die Erklärung verliest, wendet Mollath ein, dass er dagegen Einspruch erhoben habe. Auch mit der Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters Norbert Nedopil sei er nicht einverstanden - Mollath verweigerte vor dem Prozess eine Begutachtung, nun nimmt Nedopil an dem Verfahren teil, um so einen Eindruck von ihm zu gewinnen.

Verteidigung bezweifelt Tauglichkeit von Gutachtern

"Die Verteidigung beantragt, die Bestellung von Professor Norbert Nedopil als Gutachter zurückzunehmen", sagt Mollaths Anwalt Gerhard Strate. Es stelle sich die Frage nach der Tauglichkeit von Gutachten generell. Nedopil selbst habe in zahlreichen Interviews die Fehlerhaftigkeit der Gutachten betont, sagt Strate. Solange der Sachverständige im Gerichtssaal sitze, werde Mollath nicht aussagen. Das sei nicht möglich, wenn jedes Zucken der Augenbrauen, jede Regung im Gesicht registriert werde.

Dann will Mollath doch noch etwas sagen. Er wolle sich frank und frei verteidigen: "Das kann ich aber nicht, wenn Herr Nedopil als Damoklesschwert über mir schwebt." Er bekomme Beklemmungen und Angstzustände. Ein Gutachten sei zudem nicht nötig, weil belegt sei, dass seine Schwarzgeldvorwürfe keine Wahnvorstellungen waren. Dann zitiert der 57-Jährige aus dem SZ-Magazin - dort hatte Nedopil gesagt, er würde selbst nie so eine Prozedur über sich ergehen lassen. Mollath schließt mit deutlichen Worten: "Die Anwesenheit eines Gutachters ist für mich unerträglich."

Die Antwort von Richterin Elke Escher kommt prompt: Die Strafprozessordnung sehe die Anwesenheit eines Sachverständigen vor. Nedopil bleibt. Sie erklärt die Entscheidung allerdings sehr ausführlich und richtet sich mit freundlichen Worten an Mollath. Der solle das in keinster Weise persönlich nehmen.

Mollath-Unterstützer demonstrieren

Das Interesse an dem Prozess ist groß - schließlich hat die bayerische Justiz im Fall Mollath heftige Kritik auf sich gezogen. Einige Unterstützer haben die Nacht vor dem Gericht verbracht. Auch der Nürnberger Pirat Martin Heidingsfelder ist bereits seit Sonntagabend da, "um seinen Freund" zu unterstützen. Er will wissen, "ob die Justiz in der Lage ist, das Unrecht aufzuarbeiten, das Gustl Mollath in all den Jahren widerfahren ist". Linus Schubert (Name geändert), 26, ist extra aus Bonn angereist. Er ist gekommen um zu beobachten, "wie die Justiz versucht, ihr Ansehen wiederzugewinnen". Er sagt: "Ich finde es gut, dass der Rechtsstaat ein bisschen auflebt in diesen Tagen."

Um kurz nach 9 Uhr beginnt vor dem Gericht eine Demonstration unter dem Motto "Mollath - Spitze des Eisbergs oder Deutschland ein Unrechtsstaat?". Günter Mühlbauer hat sie organisiert und sich etwas einfallen lassen: Er trägt die Robe eines Richters und eine Pickelhaube auf dem Kopf, treibt zwei als Sträflinge verkleidete Psychiatrieopfer vor sich her. "Was wollt ihr?", ruft er den beiden zu, und die antworten: "Freiheit und Gerechtigkeit!" - "Was?", entgegnet Mühlbauer. "Freiheit und Gerechtigkeit gibt es nur für die Reichen und die Schönen." Dann wendet Mühlbauer sich an die Regensburger Richter: "Wenn ihr richtig arbeiten würdet, würden wir nicht hier vorne stehen."

Mollath Unterstützer Demo

Mollath-Unterstützer demonstrieren vor dem Gericht.

(Foto: Thierry Backes/SZ.de)

Wie der Prozess abläuft

Vor einem Jahr wurde Mollath in die Freiheit entlassen - nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie. Am 6. August 2013 ordnet das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Die Anklage stammt aus alten Verfahren gegen Mollath. Sie lautet auf gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Er soll demnach seine frühere Frau körperlich misshandelt haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, Autoreifen zerstochen zu haben. Im ersten Prozess wurde Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen - und stattdessen in die Psychiatrie eingewiesen. Nun wird der Prozess wieder aufgenommen. Bis zum 14. August sind 17 Verhandlungstermine anberaumt, 44 Zeugen wurden benannt.

Gustl Mollath hat im Wiederaufnahmeverfahren eigentlich nichts zu befürchten. Die Rechtsfolgen dürfen nicht negativer ausfallen als beim ersten Verfahren - das Gericht kann nicht hinter seinen Freispruch zurück. Selbst wenn es zur Auffassung käme, dass Mollath die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat, dürfte es ihn nicht zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilen. Rein theoretisch könnte der 57-Jährige aber noch einmal zwangseingewiesen werden. Nämlich dann, wenn Gutachter zu dem Ergebnis kämen, er sei gefährlich. Das wiederum gilt als äußerst unwahrscheinlich.

Linktipps:

Wie kam es überhaupt zu der Anklage gegen Gustl Mollath und was hat sich seither ereignet? Das erfahren Sie in der Chronologie

Um was geht es bei dem Wiederaufnahmeverfahren, wer urteilt und welches Ergebnis darf sich Gustl Mollath erhoffen? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Wie ist es Mollath seit seiner Freilassung ergangen? Ein Porträt des 57-Jährigen

Ein (etwas älteres) Interview mit dem Gerichtsgutachter Norbert Nedopil aus dem SZ-Magazin lesen Sie hier

Welche Rolle spielt das Wiederaufnahmeverfahren für die bayerische Justiz? Ein Kommentar von Heribert Prantl sowie eine Analyse im Video

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