Wiederaufnahme im Fall Peggy:Staatsanwalt legt Mandat nieder

Urteil gegen Mörder von Peggy ist rechtskräftig

Im Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Peggy spurlos. Nun wird der Fall wieder aufgerollt.

(Foto: dpa)

Kommende Woche beginnt die Wiederaufnahme im Fall Peggy. Überraschend hat jetzt die Staatsanwaltschaft Bayreuth den bisher zuständigen Kollegen von dem Fall entbunden. Zwei Journalisten erheben außerdem schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter.

Von Hans Holzhaider und Anna Fischhaber

Eine Woche vor dem Beginn des Wiederaufnahmeprozesses im Mordfall Peggy Knobloch hat ein Staatswalt am Mittwoch sein Mandat niedergelegt. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat überraschend den bisher zuständigen Kollegen von dem Fall entbunden. Zur Begründung heißt es: In einer Vernehmung wurde dem Wunsch eines Verdächtigen "nach Hinzuziehung eines Verteidigers in prozessual angreifbarer Weise nicht entsprochen". Der namentlich nicht genannte Staatsanwalt habe deshalb darum gebeten, einen Kollegen mit dem Fall zu beauftragen.

Das Wiederaufnahmeverfahren übernehmen nun seine Vertreterin sowie ein weiterer Staatsanwalt - um zu gewährleisten, dass das Verfahren "frei von jeglicher Belastung" ist, wie es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth heißt. Bei dem Verdächtigen handelt es sich um einen der drei Männer, die im Zuge neuer Ermittlungen in den Fokus der Ermittler geraten waren, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Im Fall Peggy wurde 2004 der geistig behinderte Ulvi K. verurteilt. Sein Verfahren wird nun neu aufgerollt.

Zeitgleich haben am Mittwoch zwei Journalisten schwere Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter Michael Eckstein erhoben. Die Autoren Christoph Lemmer und Ina Jung, die ein vieldiskutiertes Buch über den Fall geschrieben haben, erklärten in einer Pressekonferenz in Bayreuth, ihnen lägen Informationen vor, wonach der Richter in einem Telefongespräch mit dem Berliner Gerichtspsychiater Hans Ludwig Kröber "diskutiert" habe, zu welchem Ergebnis ein von Kröber zu erstellendes Gutachten über die Glaubwürdigkeit des wegen des Mordes an Peggy verurteilten Ulvi K. kommen solle.

"Mehr oder weniger frei erfunden"

Kröber war im ersten Peggy-Prozess vor dem Landgericht Hof zu dem Ergebnis gekommen, das von Ulvi K. später widerrufene Geständnis sei glaubwürdig. Dafür, so Kröber damals, spreche auch, dass die Polizei kein Szenario über den Tathergang gehabt habe, mit dem sie Ulvi hätte konfrontieren und so sein Geständnis beeinflussen können. Dass es ein solches Tatszenario doch gab, war einer der Gründe, warum das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügte.

Das Landgericht will von Kröber nun wissen, ob er unter diesen Umständen zu einer neuen Einschätzung komme. Der Vorsitzende Richter, so Lemmer, habe Kröber nahegelegt, er möge Ulvis Geständnis für "mehr oder weniger frei erfunden" erklären. Kröber, so besagten die Informationen, deren Quelle Lemmer nicht offenlegte, "soll das vom Richter gewünschte Ergebnis schon zugesagt haben". Überraschenderweise, so Lemmer, sei Kröber aber in seiner Stellungnahme entgegen dieser Zusage zu dem Ergebnis gekommen, Ulvis Geständnis sei doch glaubwürdig.

Der neue Prozess gegen Ulvi K. beginnt am 10. April. Falls die von Lemmer verbreitete Information zuträfe, wäre er schnell beendet: Dann müsste der Vorsitzende Richter zwingend wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Der Sprecher des Landgerichts, Thomas Goger, wollte zu dem Vorgang keine Stellung nehmen.

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