Wiederaufnahme im Fall Mollath:Alles wieder auf Anfang

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Gustl Mollath im Landgericht Regensburg. (Foto: dpa)

Ab Montag wird das Landgericht Regensburg den Fall Mollath neu aufrollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess.

Von Ingrid Fuchs, Olaf Przybilla und Wolfgang Wittl, Regensburg

Siebeneinhalb Jahre saß Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie. Er soll seine damalige Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Von den Vorwürfen wurde Mollath vom Landgericht Nürnberg wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und stattdessen wegen attestierter Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft und in die Zwangspsychiatrie eingewiesen. Von da an kämpfte der heute 57-jährige Nürnberger um seine Freilassung. Vor knapp einem Jahr wurde die Wiederaufnahme des Falls angeordnet, der Prozess beginnt an diesem Montag am Landgericht Regensburg. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verfahren.

Warum wird das Strafverfahren gegen Gustl Mollath neu aufgerollt?

Zwei Buchstaben waren für das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg wesentlich, um am 6. August 2013 die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath anzuordnen: "i.V.". Denn das OLG stützte sich vor allem auf ein ärztliches Attest, das als "unechte Urkunde" und damit als zwingender Wiederaufnahmegrund im Sinne der Strafprozessordnung gewertet wurde. Der Grund: In dem Attest werde der Name der Praxisinhaberin genannt, die Mollaths Frau damals gar nicht selbst behandelt hat. Entsprechend sei das Gericht damals davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Zwar sei bei übermäßiger Vergrößerung der Urkunde ein Vertretungshinweis in Form der Kürzel "i.V." erkennbar - jedoch zu winzig.

Wie läuft der Prozess ab?

Das Wiederaufnahmeverfahren wurde vom OLG Nürnberg an das Landgericht Regensburg verwiesen. Allerdings nicht an die 7. Strafkammer des Gerichts, die im Juli 2013 die beiden Wiederaufnahmeanträge von Mollaths Anwalt und der Staatsanwaltschaft als unzulässig verworfen hatte. Zuständig ist jetzt die 6. Strafkammer. Das Verfahren beginnt mit der Verlesung der Anklageschrift aus dem Jahr 2003.

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Was wird Mollath vorgeworfen?

In der Anklage heißt es, Mollath habe seine Frau am 12. August 2001 ohne Vorwarnung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens 20-mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen. Auch getreten habe er sie und bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Im Mai 2002 habe Mollath seine Frau zudem zirka 90 Minuten mit Gewalt daran gehindert, die ehemals gemeinsame Wohnung zu verlassen, aus der sie ihre Sachen habe abholen wollen. Verlesen wird zudem eine zweite Anklageschrift vom 6. September 2005, die mit der ersten verbunden wurde. Dieser zufolge hat Mollath Autoreifen an Fahrzeugen von neun Personen zerstochen, die er als Widersacher angesehen habe. Auf eine Zahl der beschädigten Reifen legt sich die Anklage nicht fest.

Den Hauptvorwurf, die Körperverletzung, hat Mollath im ersten Verfahren in Teilen eingeräumt. "Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert, sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich", schrieb er in einer Dokumentation, die er dem Gericht als Verteidigungsschrift vorlegte. Im Untersuchungsausschuss vor dem Landtag hatte der damalige Vorsitzende Richter Otto Brixner angegeben, diese Schrift nicht gelesen zu haben.

Wer ist als Zeuge geladen?

Bis zum 14. August sind 17 Verhandlungstermine anberaumt, 44 Zeugen wurden benannt. Geladen ist unter anderem Otto Brixner, aber auch weitere Prozessbeteiligte aus dem ersten Verfahren werden aussagen. Unter anderem der ehemalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder, der sich von dem von ihm mitverantworteten Urteilsspruch später distanziert hatte. Außerdem sind Gutachter aus der forensischen Psychiatrie, der Rechtsmedizin und - wegen des Vorwurfs der Reifenstecherei - der Verkehrsunfallanalyse geladen.

Als erste Zeugin hätte am Montag die ehemalige Frau von Mollath aufgerufen werden sollen, die Hauptbelastungszeugin. Wie Gerichtssprecher Thomas Polnik erklärte, müsse die Frau jedoch nicht vor Gericht erscheinen. Über ihren Anwalt hat sie erklären lassen, sie werde im Prozess nicht aussagen und also von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Als Begründung führt sie an, sie habe im ersten Verfahren mehrmals vor Ermittlern und Richtern ausgesagt. Diese sind nun als Zeugen geladen.

Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, 17 Tage Zeit für Selbstkorrektur (Video: Süddeutsche.de)

Die Möglichkeit einer Verschlechterung, die reformatio in peius, ist im Wiederaufnahmeverfahren nicht zulässig. Das heißt: Die Rechtsfolgen dürfen für Mollath nicht negativer ausfallen als beim ersten Verfahren. Weil Mollath wegen Schuldunfähigkeit 2006 freigesprochen wurde, kann das Gericht hinter diesen Freispruch nicht zurück. Es darf Mollath also nicht zu einer Haft- oder Geldstrafe verurteilen, selbst wenn es zur Auffassung käme, dass er die ihm zu Last gelegten Taten begangen hat.

Wer ist die Frau, die in diesem Prozess über Mollath urteilt?

Elke Escher ist am Landgericht Regensburg seit etwa drei Jahren die Vorsitzende Richterin der 6. Strafkammer. Zuvor war sie für die Ausbildung von Rechtsreferendaren zuständig. Eigentlich ist Escher vorwiegend mit Wirtschaftsdelikten betraut. Den Fall Mollath bekam sie zugewiesen. Ihre Kammer hat laut Geschäftsverteilungsplan alle Prozesse zu übernehmen, die zuvor vor der 7. Strafkammer verhandelt worden waren. Escher will sich vor dem Verfahren nicht äußern. Sie wolle nicht persönlich in den Mittelpunkt gerückt werden, erklärt ein Gerichtssprecher.

In Justizkreisen gilt Escher als versierte Richterin, die einen ruhigen, sachlichen und besonnenen Stil pflege. Der Fall Mollath sei kein Prozess, nach dem sich ein Richter drängen würde, sagt ein erfahrener Jurist. Doch Escher sei der Sache gewachsen. Im Vergleich zum Richter Brixner sei Escher vom Naturell her in etwa dessen Gegenentwurf, sagt ein Anwalt, der beide kennt.

Könnte es sein, dass Mollath noch einmal zwangseingewiesen wird?

Theoretisch ja. Allerdings nur dann, wenn die 6. Strafkammer zu dem Urteil käme, dass Mollath die ihm vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen hat, und Gutachter obendrein zum Ergebnis kämen, Mollath sei gefährlich. Letzteres dürfte aber nur dann möglich sein, wenn Mollath neue Tatsachen nachgewiesen werden könnten, die eine Gefährlichkeit wirklich belegen. Von solchen ist derzeit, etwa ein Jahr nach seiner Freilassung, nichts bekannt.

Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht im September 2013 gerügt, dass eine angebliche Gefährlichkeit Mollaths vom zuständigen Gericht mindestens seit 2011 nicht hinreichend belegt und begründet wurde. Als Gutachter im Prozess hat das Gericht Norbert Nedopil benannt, Forensischer Psychiater an der Ludwigs-Maximilians-Universität München. Er sollte Mollath vor Prozessbeginn untersuchen, Mollath hat dies aber abgelehnt.

Darf Mollath auf eine Entschädigung hoffen?

In Regensburg dürfte darüber nur dem Grundsatz nach befunden werden, Details müssten danach in einem separaten Verfahren geklärt werden. Einen hohen Betrag kann Mollath aber wohl sowieso nicht erwarten: Für jeden Tag in der Zwangspsychiatrie würde es 25 Euro Entschädigung geben, erklärt der Rechtswissenschaftler Heinz Schöch.

© SZ vom 05.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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